Mülheim. In mehreren Fällen soll ein 32-jähriger Mann in der Mülheimer Innenstadt randaliert, Diebstähle und Hausfriedensbrüche begangen haben.
Beinahe hätte die Mülheimer Polizei bei einem Einsatz am 2. Januar 2020 schon das SEK mobilisiert. Doch im letzten Moment gab ein 32-jähriger Mann auf, kam in Boxershorts und Socken aus der Wohnung an der Hornstraße, in der er sich unter wüsten Drohungen verbarrikadiert hatte und ließ sich festnehmen.
Weil er die Männer vor der Türe nicht für echte Polizisten hielt, hatte er zuvor selbst die Polizei angerufen, die ihm nicht nur versicherte, dass es echte Beamte waren, sondern ihm auch dazu riet, durch das Entkleiden zu zeigen, dass er entgegen seiner Drohungen unbewaffnet war.
Mann soll in elf Fällen Diebstähle und Hausfriedensbrüche begangen haben
Für diese und eine Reihe weiterer Taten steht der Mann nun vor dem Landgericht Duisburg. Zwischen Januar und April 2020 soll er in mindestens elf Fällen, insbesondere in der Mülheimer Innenstadt Fenster und Türen beschädigt, Diebstähle und Hausfriedensbrüche begangen haben.
Und nicht immer soll sich der Mann am Ende so friedlich gestellt haben wie bei dem oben genannten Vorfall. Mehrfach soll er auf Polizisten los gegangen sein, sie bespuckt und beleidigt haben. Bei einem Vorfall waren laut Anklage gleich vier Beamte nötig, um den stämmigen 32-Jährigen niederzuringen und ihm Fesseln anzulegen.
Keine Erinnerungen mehr an viele der Taten
Zu Beginn des Prozesses räumte der Angeklagte einen Teil der Vorwürfe ein. An vieles hat er allerdings keine Erinnerung mehr: Das liege an seiner psychischen Erkrankung und an seinem Drogenkonsum, so der 32-Jährige, der sich kurz vor Beginn der Verhandlung sehr freundlich bei einem psychiatrischen Sachverständigen nach dessen Befinden erkundigt hatte.
Die Anklage gegen den offenbar phasenweise von Wahnvorstellungen geplagten Mann war zunächst beim Amtsgericht Mülheim erhoben worden. Doch bei einer Verhandlung vor dem Schöffengericht kam im vergangenen September der Verdacht auf, dass das Verfahren auch mit einer Unterbringung des mindestens nur eingeschränkt schuldfähigen 32-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus enden könnte.
Verfahren soll in einer Woche abgeschlossen sein
Da darüber nur eine mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte Kammer des Landgerichts entscheiden kann, wurde der Fall abgegeben. Nach bisheriger Planung soll das Verfahren bereits am nächsten Verhandlungstag in einer Woche abgeschlossen werden.