Mülheim. Die Maskenpflicht in der Mülheimer Innenstadt bleibt weiter bestehen. Einige Städte hatten sie nach Gerichtsurteilen aufgehoben oder gelockert.

  • Corona in Mülheim: Die Maskenpflicht in der Innenstadt wird nicht aufgehoben.
  • In Moers und Düren war die Maskenpflicht ausgesetzt worden. In Dortmund wurde die Maskenpflicht gelockert. In Mülheim bleibt sie vorerst bestehen.
  • In Mülheim gilt die Maskenpflicht also weiterhin in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen – und zwar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr.

In Mülheim gilt auch nach wie vor die Maskenpflicht in der Innenstadt und einigen Stadtteilzentren. Eine Aufhebung wie etwa in Moers ist nicht vorgesehen.

„Wir haben nicht vor, von bislang gültigen Landesregelungen abzuweichen“, betonte Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage. In Moers und Düren war die Maskenpflicht vor Kurzem ausgesetzt worden, auch Dortmund hat die Regelungen zumindest gelockert.

Verwaltungsgericht Aachen hat generelle Maskenpflicht in Dürener Innenstadt gekippt

Hintergrund sind zwei Gerichtsurteile: Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Aachen die generelle Maskenpflicht in der Innenstadt von Düren gekippt. Laut der 6. Kammer des Gerichts sei es „weder konkret dargelegt noch ersichtlich“, dass mit solchen Menschenansammlungen zu rechnen sei, dass keine Mindestabstände mehr gewährleistet werden könnten.

Ähnlich ließe sich mit Sicherheit auch in Bezug auf die Mülheimer Innenstadt argumentieren, die Verantwortlichen halten das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aber nach wie vor für wichtig. Zumal die Maskenpflicht ohnehin auf Wochenmärkten, an anderen Verkaufsstellen im Außenbereich sowie rund um geöffnete Ladenlokale gilt.

Maskenpflicht in Mülheim: werktags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 16 Uhr

Mit Urteil vom 10. Februar hatte das Oberverwaltungsgericht Münster kurzzeitig die Maskenpflicht im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften außer Kraft gesetzt. Dem Gericht war vor allem die Formulierung „unmittelbares Umfeld“ in der damals aktuellen Coronaschutzverordnung zu vage.

In der seit dem 14. Februar gültigen Fassung heißt es nun, die Mund-Nasen-Bedeckung sei „auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von zehn Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen“ zu tragen.

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In Mülheim gilt die Maskenpflicht also weiterhin in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen – und zwar montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 16 Uhr.

Welche Straßen die Maskenpflicht betreffen, lesen Sie hier.