Mülheim. Das Tragen einer medizinischen Maske ist ab Montag auch in Fahrzeugen der Ruhrbahn verpflichtend. Die Stadt Mülheim weist auf neue Regeln hin.
Ab Montag, 25. Januar, wird das Tragen einer medizinischen FFP2-Maske auch in den Bussen und Bahnen der Ruhrbahn verpflichtend.
Zu den medizinischen Masken gehören OP-Masken, FFP2-Masken sowie KN95/N95-Masken – sie bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Dies gilt für alle Fahrgäste ab 15 Jahren. Stoffmasken, Tücher oder Schals sowie Plastik-Visiere (Face Shields) sind ab Montag nicht mehr erlaubt.
Verschärfte Maskenpflicht auch an Haltestellen
Diese erweiterte Maskenpflicht gilt in Bussen und Bahnen der Ruhrbahn genauso wie an den Haltestellen und in den Bahnhofsanlagen des gesamten Ruhrbahn-Bedienungsgebietes. Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen wird weiterhin als Ordnungswidrigkeit mit 150 Euro Bußgeld geahndet.
Auch die Stadt weist auf die verschärfte Maskenpflicht sowie die Regeln in der neuen Corona-Schutzverordnung hin: Unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands müssen die FFP2-Masken in Drogerie- und Lebensmittelgeschäften sowie in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen getragen werden. Kinder unter 14 Jahren dürfen ersatzweise eine Alltagsmaske tragen.
Kirchen müssen Versammlungen anmelden
Die Kirchen und Religionsgemeinschaften können selbst entscheiden, ob sie Versammlungen wie Gottesdienste abhalten, müssen aber die zuständigen Behörden darüber informieren und die Sicherheitsregeln beachten sowie die Teilnehmer verpflichten, eine medizinische Maske zu tragen.
Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmern müssen spätestens zwei Werktage im Voraus bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Dazu ist die konkrete Teilnehmerzahl mitzuteilen sowie die Größe der jeweiligen Versammlungsstätte.