Mülheim. Ein Mülheimer (58) stand vor Gericht, weil er zwei Frauen angegriffen hatte. Der psychisch kranke Mann wird nicht dauerhaft untergebracht.
Ein 58-jähriger Mülheimer, der am 19. Dezember 2017 in einem Waldstück am Lönsweg in Broich zwei Spaziergängerinnen attackierte, muss nicht in ein psychiatrisches Gutachten. Das Landgericht Duisburg lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf dauerhafte Unterbringung ab.
Daran, dass der Beschuldigte die Frauen überfiel und verletzte, bestand am Ende des Sicherungsverfahrens kein Zweifel. Und es konnte auch wenig Zweifel daran bestehen, dass der 58-Jährige bis heute glaubt, er sei von den beiden Frauen sowie einem zur Hilfe eilenden Zeugen, denen er allen dreien geradezu Einzelkämpferqualitäten zuschrieb, angegriffen worden.
Psychisch kranker Mülheimer hatte Medikamente abgesetzt
Doch eine von dem Beschuldigten ausgehende Gefahr, vor welcher die Allgemeinheit zu schützen sei, vermochte die Kammer nicht zu erkennen. Denn vor dem nun zum Gegenstand des Verfahrens gewordenen Vorfall hatte es keine ähnlichen Übergriffe gegeben. Ebensowenig gab es später vergleichbare Ereignisse. Und die Tat liegt nun schon mehr als zweieinhalb Jahre zurück.
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Vielmehr scheint der Beschuldigte, der sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung seit Jahren in Behandlung befindet, medikamentös gut eingestellt zu sein. Und er nimmt seine Medizin auch regelmäßig. Genau da hatte offenbar zur Tatzeit das Problem gelegen: In einer krisenhaften Situation hatte der 58-Jährige seine Medikamente abgesetzt. Auch nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters war es daraufhin zu einem Ausnahmezustand gekommen, von dem allerdings nicht zu befürchten sei, dass er sich wiederhole.