Mülheim. Ein 58-jähriger Mülheimer soll zwei Frauen unvermittelt angegriffen haben. Sie erlitten Brüche. Nun steht der psychisch kranke Mann vor Gericht.

Zwei Spaziergängerinnen, die am 19. Dezember 2017 in einem Waldstück am Lönsweg im Süden Broichs unterwegs waren, erlebten dort den Schrecken ihres Lebens. Unversehens griff sie ein Mann an, schlug und trat auf die beiden Frauen ein. Auch ein Zeuge, der helfend eingreifen wollte, wurde von dem Angreifer attackiert. Wegen gefährlicher Körperverletzung steht der 58-jährige Mülheimer nun vor dem Landgericht Duisburg.

Es geht nicht um eine Bestrafung des 58-Jährigen. In dem Prozess muss über den Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden werden, den Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Ohne diese Maßnahme, so heißt es in der Antragsschrift, seien weitere erhebliche Straftaten von dem psychisch kranken Mülheimer zu erwarten.

Mülheimer Angeklagte ist überzeugt: Frauen haben ihn angegriffen

Der offenbarte beim Prozessbeginn wenig Krankheitseinsicht. Er ist felsenfest davon überzeugt, dass er von den beiden Frauen attackiert worden sei. „Die ältere hat zuerst auf mich eingeschlagen.“ Als er flüchten wollte, habe die jüngere Frau ihn eingeholt und ebenfalls zugeschlagen. „Immer wenn ich weg wollte, hat sich eine von ihnen in meine Jacke gekrallt und mich zu Boden gebracht“, erzählt der 58-Jährige. Eine der Frauen habe ihn auch mit einem Messer bedroht.

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„Die haben sich mit kurzen Kommandos verständigt“, glaubt der Beschuldigte. Als er schließlich flüchten konnte, sei ein Mann einen Abhang herunter auf ihn zugerannt. „Mit drohend erhobener Faust.“ Der Angreifer habe ihm ins Gesicht geschlagen. „Er hat auch nicht aufgehört, obwohl ich ihn darum gebeten habe.“

Angegriffene erlitt Nasenbeinbruch, die andere Jochbeinbruch

Alleine schon die Verletzungsbilder der Geschädigten passen nicht zu den Behauptungen des Beschuldigten. Die zuerst angegriffene Frau erlitt einen Nasenbeinbruch. Weil der 58-Jährige ihr mit seinen Arbeitsschuhen zwischenzeitlich auch auf die Hand trat, musste diese operiert werden: Zwei Fingerringe waren zerbrochen und hatten sich in die Knochen gebohrt. Ihre Begleiterin, die ihrer Freundin zur Hilfe kommen wollte, musste wegen eines Jochbeinbruches behandelt werden. Der eingreifende Zeuge kam mit Prellungen davon.

Das Verfahren soll nach bisheriger Planung bereits in der kommenden Woche beendet werden.