Mülheim. Bei der nächtlichen Großrazzia gegen kriminelle Clans am Wochenende stand auch Mülheim im Blickpunkt. Sieben Lokale wurden kontrolliert.

Rund 1500 Polizisten waren in der Nacht zu Sonntag in verschiedenen NRW-Städten unterwegs, um kriminellen Clans die Geschäfte zu verderben. Die Großrazzia konzentrierte sich auf das Ruhrgebiet, und auch in Mülheim wurden mehrere Lokalitäten kontrolliert.

Während aber in der großen Nachbarstadt Essen einiges zu Tage kam - dort wurden vier Luxuskarossen, massenweise Geldspielgeräte und unverzollter Tabak beschlagnahmt - verlief der Großeinsatz in Mülheim recht harmlos. „Das Ergebnis war absolut überschaubar“, erklärt eine Polizeisprecherin.

Sieben Lokale in der Innenstadt und in Styrum kontrolliert

Insgesamt wurden nach Angaben der Polizei sieben Objekte in der Innenstadt und in Styrum kontrolliert, darunter neben Shisha-Bars auch Treffpunkte von Kulturvereinen. Besuch bekamen Lokale an der Eppinghofer Straße, Charlottenstraße, Meißelstraße, Friedrich-Ebert-Straße sowie am Dickswall. Viel gefunden haben die Einsatzkräfte jedoch nicht: Eine Person hatte eine kleine Menge Drogen dabei, in einem Laden wurden Wettscheine entdeckt. „Polizeiliche Maßnahmen“, so die Sprecherin, „waren nicht nötig.“

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Von Matthias Korfmann und Gerd Niewerth

Die Razzia, der in Essen demonstrativ auch Innenminister Herbert Reul und Polizeipräsident Frank Richter live beiwohnten, war eine breit angelegte Gemeinschaftsaktion. Im Einsatz waren neben der Landes- auch die Bundespolizei, Zoll, Steuerfahndung und Stadtverwaltungen.

Stadt ahndet mehrere Verstöße gegen die Corona-Regeln

So stand auch für rund 20 Bedienstete der Stadt Mülheim eine Spätschicht an. Beteiligt waren nach Auskunft der Stadt das Ausländeramt, der Fachbereich Finanzen, die Gewerbeabteilung, Gefahrenabwehr und der Kommunale Ordnungsdienst. Laut Stadtsprecher Volker Wiebels wurde bei der nächtlichen Großaktion vor allem die Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften überprüft. In drei Fällen wurden auch tatsächlich Verstöße festgestellt und als Ordnungswidrigkeit aufgenommen.