Mülheim. Stadtverwaltung wartet nun noch auf Gnadenerweis für jene Fälle, bei denen die Führerscheine noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben wurden.
15 eingezogene Führerscheine hat die Stadt Mülheim nun wieder an die Besitzer zurückgegeben: Der Gnadenerweis der Bezirksregierung Düsseldorf für jene Fälle, in denen sich die Führerscheine nach dem neuen Bußgeldkatalog bereits in amtlicher Verwahrung befunden haben. Sie sind schon wieder beim Inhaber oder per Post zu ihm oder ihr unterwegs.
Vollstreckte Fahrverbote nach neuem Recht können nun aufgehoben werden
Wegen eines Formfehlers wurde der neue Bußgeldkatalog bekanntlich zurückgenommen, der seit 28. April (und bis zum 3. Juli) vor allem Temposünder mit einem Fahrverbot belegte. Wer innerorts 21 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war, und außerorts 26 Stundenkilometer, und wer dabei erwischt wurde, sollte für einen Monat den Führerschein abgeben.
Der Bund hatte schon Anfang Juli die Länder aufgefordert, den alten Bußgeldkatalog wieder anzuwenden. Vollstreckte Fahrverbote, die es nach altem Recht nicht gegeben hätte, können nun aufgehoben werden. Der Gnadenerweis durch die Bezirksregierung Düsseldorf liege der Stadt vor, teilte Andrea Frankenhauser von der städtischen Bußgeldstelle am Dienstag mit.
Die Stadtverwaltung warte nun noch auf die Entscheidung im Gnadenwege für alle jene Fälle, bei denen die betroffenen Temposünder zwar schon rechtskräftige Bescheide über ihre Ordnungswidrigkeit nach dem neuen Bußgeldkatalog bekommen haben, bei denen die Führerscheine aber noch nicht in amtliche Verwahrung gegeben worden sind. Das betreffe in Mülheim etwa 35 Fälle, sagte Frankenhauser. bk