Mülheim. Die Mülheimer Stadtverwaltung hat 17 Grundstücke vorgeschlagen, die Hunde-Freilaufflächen werden könnten. Entscheiden soll die Stadtteil-Politik.
Hunde müssen auf Mülheimer Stadtgebiet überwiegend angeleint sein. Sind sie aber oft nicht, was häufig zu Konflikten zwischen Haltern und Nicht-Haltern führt. Mehr Freilaufflächen für die Vierbeiner werden von den Mülheimer Bürgern schon seit langem gefordert, die Stadtverwaltung arbeitet seit über einem Jahr intensiv an dem Thema. Nun wurden den Politikern 17 ausgewählte Flächen überall im Stadtgebiet vorgestellt. Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung von „Hundespielplätzen“ soll allerdings den Politikern vor Ort in den Bezirksvertretungen in den kommenden Monaten obliegen.
Vorschläge der Mülheimer Verwaltung umfassen das gesamte Stadtgebiet
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Darüber waren sich die Politiker im Umweltausschuss einig, denen die Verwaltung nun erstmals die möglicherweise für Hundefreilaufflächen in Frage kommende Grundstücke vorstellte. Insgesamt fand der Vorschlag der Verwaltung viel Lob in der Politik. „Die Bezirkspolitiker können die Flächen genau unter die Lupe nehmen“, sagte Dr. Roland Chrobok (CDU).
Nach Beratung und Beschluss der Bezirksvertretungen will die Verwaltung den entsprechenden Rechtsrahmen schaffen. So müsste die Mülheimer (Grün-)Anlagensatzung geändert werden, die aktuell keine Hundefreilaufflächen vorsieht.
„Wir haben uns bemüht, in allen Stadtteilen Flächen zu identifizieren, wo man das auch begrenzt zulassen kann“, sagte Umweltdezernent Peter Vermeulen im Ausschuss. Die Vorschläge umfassen so unterschiedliche Flurstücke im Norden, wie etwa an der Blumenthalstraße in Styrum oder an der Baakendorfer Straße in Speldorf. Oder im Süden, so etwa am Saarner Damm an der Landsberger Straße sowie eine freie Fläche am Nachbarsweg.
Eine Umzäunung der geplanten Hundewiesen soll es nicht geben
Die bisher einzige Freilauffläche für Hunde in Mülheim ist die Hundewiese am Auberg in Saarn, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) gehört. Diese wird gut von den Hundehaltern angenommen, ist aber nicht für alle Mülheimer Bürger einfach zu erreichen. Diese Hundewiese ist eingezäunt und verhindert, dass sich die Tiere selbstständig machen können.
Eine Umzäunung soll es bei den vorgesehenen Hundewiesen in den Stadtteilen allerdings nicht geben, erklärte Umweltdezernent Vermeulen. In der Verwaltung habe man lange darüber diskutiert, welche Flächen in welcher Form überhaupt zur Verfügung gestellt werden könnten. „Wir wollen hier keine eingezäunten Bereiche“, betonte Vermeulen. „Sondern Bereiche, wo die Hunde, die auf ihren Halter hören, von der Leine gelassen werden können.“ Solche extra ausgewiesenen Bezirke könnten dann von Bürgern, die sich etwa vor Hunden fürchten, gezielt gemieden werden.
Verstöße der Hundehalter wurden kontrolliert
Mehr Kontrollen führen zu mehr Disziplin, diese Beobachtung hat Britta Stalleicken (Grüne) zumindest bei den Anlein-Kontrollen des Ordnungsamtes am Witthausbusch gemacht.
Wie die Verwaltung mitteilte, gab es im Jahr 2018 im gesamten Stadtgebiet 37 Verwarnungen für Hundehalter wegen eines Verstoßes gegen die Anleinpflicht. Im Jahr 2019 gab es 60 Verwarnungen.
In diesem Jahr gab es erst 15 Verwarnungen. Das Ordnungsamt hat allerdings seit März corona-bedingt keine Kontrollen zur Einhaltung der Anleinpflicht mehr durchführen können.
Im Schnitt mussten die Hundehalter 15 Euro zahlen. Möglicherweise sei diese Summe zu gering, um Hundehalter von Verstößen gegen die Anleinpflicht abzuhalten, schätzt die Verwaltung.
Verstöße künftig stärker kontrollieren
Umweltdezernent Vermeulen ist sich bewusst, dass mit den Plänen viele kontroverse Diskussionen angestoßen werden. So gibt es in Mülheim immer wieder Beschwerden und Konflikte bei nicht angeleinten Hunde in Parks, Grünanlagen, Landschafts- und Naturschutzgebieten. Die Idee ist, dort nach einer Einrichtung der neuen Freilaufwiesen künftig mehr zu kontrollieren und möglicherweise auch das Bußgeld zu erhöhen.
Doch das ist nicht nur eine politische, sondern zunächst eine Frage des verfügbaren Personals und damit der Mittel. Ohnehin ist mit Kosten – etwa für die Beschilderung und weitere organisatorische Maßnahmen – zu rechnen, die aus dem laufenden freigegebenen Haushalt bestritten werden sollen.