Mülheim. Der kleine Verbindungsweg zwischen Sommerfeld und Voßbeckstraße ist öffentlich. Private Wegerechte bestehen dort keine, sagt die Stadtverwaltung.

Ist der schmale Verbindungsweg zwischen Sommerfeld und Voßbeckstraße 8 in Saarn entlang dem Thyssen-Krupp-Gelände ein Durchgang für alle oder ein Privatweg? Diese Frage konnte in der März-Sitzung der Bezirksvertretung 3 (Linksruhr) nicht abschließend geklärt werden. Nun steht fest: Der Weg ist öffentlich und für alle da.

Die Fraktion der Grünen hatte eine Anfrage an die Verwaltung gestellt, weil sich Fußgänger an die Ortspolitiker gewandt hatten. Zahlreiche Bewohner der Umgebung nutzen diesen Pfad seit Jahrzehnten für eine Runde nahe der Haustür. Andere kennen ihn als Abkürzung in das Naherholungsgebiet des Aubergs.

Angeblich gibt es eine Videoüberwachung

Nun sollte plötzlich auf dem Trampelpfad kein öffentliches Wegerecht mehr bestehen, wunderten sich die Spaziergänger. Angeblich gibt es dort auch eine Videoüberwachung. Anlieger sprachen Nutzer des Weges darauf an und erklärten, es handle sich um einen Privatweg. Sie fühlen sich wohl von Spaziergängern gestört, die in die angrenzende Gärten schauen könnten.

Nun steht fest: Der Verbindungsweg zwischen Voßbeckstraße und Sommerfeld ist für alle da. Er ist allerdings in keinem Stadtplan eingezeichnet. Auch im Rathaus mussten die zuständigen Mitarbeiter den Weg erst suchen. Saarnern und weiteren Insidern ist die Verbindung hinter dem katholischen Friedhof dagegen wohl bekannt.

Nutzung zur Erholung gestattet

Wochen später ist nun die Antwort aus dem Rathaus bei den Grünen angekommen. Die Nutzung des Weges ist demnach „allen zum Zwecke der Erholung gestattet“, lautet das Ergebnis der Prüfung. Einen Eigentümer, der eine Sperrung hätte beantragen können, gebe es nicht. Angrenzende Grundstücksbesitzer könnten dies also auch nicht für sich beanspruchen.

Es handele sich andererseits keineswegs um eine öffentliche Straße, sondern um sogenannte „freie Landschaft im Landschaftsschutzgebiet“. Deren Nutzung ist allen gestattet. „Damit ist endlich Klarheit geschaffen“, freut sich Bezirksvertreter Carsten Voß. Wer auch immer ein Privatwegerecht dort reklamierte, habe also falsch gelegen. Dennoch sei wie immer allseitige Rücksichtnahme und Toleranz gefragt, betonte die Bezirks-Fraktionssprecherin Heidemarie Sinn-Leyendecker.