Mülheim. Die MBI fordern einen Dringlichkeitsbeschluss, um Fahrradsperren auf den Leinpfad in Mülheim zu setzen. Begründung: Es gab mehrere Unfälle.

Immer wieder kommt es zu Beinahe-Zusammenstößen oder gar Unfällen zwischen Fußgängern und Radfahrern auf dem Leinpfad. Besonders betroffen ist der Abschnitt vom Wasserbahnhof bis zur Mendener Brücke auf der rechten Ruhrseite. Dort ist Radfahren verboten.

Radler sind auf diesem Weg – begrenzt von Mauern und Wasser – aber immer wieder illegal unterwegs, weil sie sich auf der schmalen Dohne, die oberhalb der Ruhr verläuft, von Autofahrern verdrängt fühlen. Dort gibt es keinen markierten Radweg. Weil während der Corona-Krise nun mehr Fußgänger und Radler unterwegs sind, nehmen auch die gefährlichen Begegnungen auf dem schmalen, nur für Fußgänger angelegten Weg zu.

Radfahren ist auf der rechten Ruhrseite verboten

Das kritisieren die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) und fordern mehr Sicherheit für Fußgänger auf dem Leinpfad an der rechten Ruhrseite. In einem Dringlichkeitsantrag für die Bezirksvertretung 1 fordern die MBI von der Verwaltung, den Zugang zu diesem Teil des Leinpfades „für Radfahrer durch geeignete Sperren zu verhindern“.

Verwaltung soll schnell Sperren einbauen

Vermehrt hätten Fußgänger sich bei den MBI darüber beschwert, dass sich „Radfahrer nicht an das Nutzungsverbot des Leinpfades auf der rechten Ruhrseite halten“, erklärt Annette Klövekorn, MBI-Sprecherin im Bezirk 1. Es habe schon mehrere Unfälle gegeben. Daher sei es dringend notwendig, die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu verbessern.

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Freigegeben für Radfahrer ist der Uferweg auf der linken Ruhrseite. Er führt vom Wasserbahnhof über die Dohneinsel zur Florabrücke und zum Kahlenbergwehr. Aber auch dieser Weg ist schmal. Radler sind auch dort oft zu schnell und rücksichtslos gegenüber Fußgängern unterwegs. Ein Dringlichkeitsbeschluss, so die MBI, sei notwendig, weil zur Zeit nicht abzusehen sei, wann das Vorortparlament wieder ordentlich tagen kann.

Fraktionschefs können in einer Eilkonferenz entscheiden

Ein Dringlichkeitsantrag ist notwendig wenn Politiker nicht mehr vor oder innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Einladungsfrist über den Inhalt eines Beschlusses informiert werden können. Da während der Coronakrise die Sitzungen der politischen Gremien ausgesetzt sind, können alle Fraktionsvorsitzenden in einer Eilkonferenz über einen Dringlichkeitsbeschluss entscheiden. Das gilt aber nur in Ausnahmefällen oder bei unaufschiebbaren Angelegenheiten. Demokratische Abstimmungen sind damit nicht außer Kraft gesetzt.