Mülheim. Über der Kleingartenanlage Mülheim-Süd wehte an Ostern eine Reichkriegsflagge. Die Polizei prüfte und kam zur Erkenntnis: Nichts zu beanstanden.
Eine von weitem sichtbare Reichskriegsflagge, auf einer Parzelle der Kleingartenanlage Mülheim-Süd in Holthausen gehisst, hat am Ostermontag die Polizei auf den Plan gerufen. Eine Straftat stellten die Beamten aber nicht fest. Die Fahne darf weiter über der Anlage des Kleingartenvereins wehen.
Vom Eingang zur Anlage an der Härlestraße aus war die wehende Reichskriegsflagge am Ostermontag weithin sichtbar. Für die Fraktionssprecherin der Grünen, Franziska Krumwiede-Steiner, die dort auf ihrem Osterspaziergang vorbeikam, eine Zumutung. Die schwarz-weiß-rote Fahne mit Eisernem Kreuz darauf ist für die Kommunalpolitikerin: „ein Symbol moderner Nazis“.
Mülheimer Grüne: Unerträglich, dass hier eine Nazi-Fahne gehisst werden darf
„Leider habe ich dort niemanden angetroffen, gehe aber davon aus, dass es nicht in Ihrem Sinne sein kann, dass Nazis dort einfach so ihre Symbole präsentieren dürfen“, schrieb Krumwiede-Steiner eine Mail an den Kleingartenverein. „Ich wohne am William-Shakespeare-Ring und finde es unerträglich, dass hier in unserer Nachbarschaft eine Nazi-Fahne gehisst werden darf.“
Eine Antwort bekam Krumwiede-Steiner bislang nicht vom Verein. Die Grünen-Politikerin hatte auch Ordnungsamt und Polizei eingeschaltet. Laut einem Sprecher der Polizei waren Beamte vor Ort, haben die Flagge in Augenschein genommen. Ein Mann habe die Flagge daraufhin eingezogen. Am Dienstagmorgen wehte die Fahne aber noch oder schon wieder am unteren Mast.
Polizei stellt klar: Diese Flagge ist nicht verboten
Die Polizei hatte ihren Grund, die Flagge nicht zu konfiszieren und kein Strafverfahren gegen den Kleingärtner einzuleiten. Denn, so ein Sprecher zu jenem Exemplar: „Sie ist nicht verboten.“ Es handelt sich um eine Kriegsschiffgösch, die von der deutschen Marine bis zum Ende des Kaiserreichs 1918 als Bugflagge an Schiffen zur Verwendung kam. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 kam sie in dieser Form wieder zum Einsatz, bis 1935 die Hakenkreuzflagge zur einzig gültigen Nationalflagge erklärt wurde.
Am Mittwoch bezog auf Anfrage dieser Redaktion Georg Bernau als Vorsitzender des Holthausener Kleingartenvereins Stellung zu der Fahne. „Die Fahne ist nicht verboten. Wir können es den Leuten nicht verbieten, sie aufzuhängen.“ Er selbst, so Bernau, habe noch keine Gelegenheit gehabt, mit dem Pächter der Gartenparzelle zu sprechen. „Wir werden ihn bitten, die Fahne nicht mehr aufzuhängen.“
Vorsitzender des Mülheimer Kleingartenvereins: Es gibt wichtigere Dinge
Die Aufregung um das Hissen der Reichskriegsflagge kann Bernau dennoch nicht verstehen. Bevor sie Anzeige bei der Polizei erstatte, hätte sich die grüne Ratsfrau genauer informieren können, um festzustellen, dass die Fahne nicht verboten sei. Es gebe „wichtigere Dinge“ und „andere Fahnen, die mich mehr stören, etwa welche zur Bananenrepublik“.
Gleichwohl betonte Bernau, dass er das Hissen der Reichsflagge in der Anlage der Kleingärtner auch nicht gut finde. Eingeschritten sei der Verein aber noch nie, auch wenn der Pächter „zwischendurch schon mal Fahnen aufhängt, die den einen oder anderen veranlassen, sich aufzuregen“.