Mülheim. Ein 21-jähriger Mülheimer soll schwere Steine auf die A40 geworfen haben. Zwei Frauen konnten knapp ausweichen. Anklage wegen versuchten Mordes.
Erst im letzten Moment konnten zwei Frauen, die ihre Autos am Vormittag des 6. Oktobers 2019 auf der A 40 Richtung Duisburg steuerten, erkennen, was der Mann auf einer Fußgängerbrücke in Winkhausen tat: Er warf schwere Steine auf die Fahrbahn. Instinktiv schafften es die Zeuginnen, den Wurfgeschossen noch gerade eben so auszuweichen. Nun steht der mutmaßliche Täter, ein 21-jähriger Mülheimer, vor dem Landgericht Duisburg.
Die Staatsanwaltschaft geht von zweifachem versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr aus. Um 11.07 Uhr und um 11.10 Uhr soll der 21-Jährige die Steine von der Fußgängerbrücke in der Nähe der Straße Im Beckerfelde in Richtung der Fahrzeuge auf der darunter liegenden Autobahn geschleudert haben. Hätte er beispielsweise die Windschutzscheibe der Wagen getroffen, so hätte das für die Insassen den Tod bedeuten können.
Mülheimer leidet und paranoider Schizophrenie
Als was die Taten am Ende juristisch eingeordnet werden, ist aber eher von zweitrangiger Bedeutung. Denn in dem Sicherungsverfahren muss die 1. Große Strafkammer über den Antrag entscheiden, den psychisch schwer gestörten Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Von entscheidender Bedeutung werden dabei die Ausführungen einer psychiatrischen Sachverständigen sein, die unter anderem die Gefährlichkeit des 21-Jährigen bewerten muss.
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Die Antragsschrift geht davon aus, dass der Beschuldigte, der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, schuldunfähig ist. Und das aus gleich drei Gründen: Er soll unter einer erheblichen Intelligenzminderung leiden. Und unter einer chronischen paranoiden Schizophrenie. Beides soll nicht gerade durch die Folgen erheblichen Drogenkonsums besser geworden sein. Bereits seit geraumer Zeit ist der 21-Jährige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Da Fristen drängten, musste das Verfahren trotz Corona gestartet werden.
Mülheimer blickt unruhig durch den Gerichtssaal
Der bloße Augenschein konnte beim Prozessauftakt nicht die Frage beantworten, ob der mehrfach in seiner geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigte junge Mann, der auf der Anklagebank sitzt, wirklich durchdringt, was da um ihn herum vorgeht. Unruhig blickte der 21-Jährige im Gerichtssaal, in dem die Verfahrensbeteiligten mit großen Sicherheitsabständen Platz nahmen, hin und her.
Sein Verteidiger kündigte an, dass er am nächsten Verhandlungstag, dem 23. April, eine schriftlich vorbereitete Einlassung für seinen Mandanten vortragen werde. Über die Anklageverlesung kam der erste Prozesstag nicht hinaus.