Mülheim. Monika Griefahn, die für die Mülheimer SPD als OB-Kandidatin antritt, fordert, dass Eltern in Corona-Zeiten keine Kita-Gebühren mehr zahlen.
Monika Griefahn, die Oberbürgermeister-Kandidatin der Mülheimer SPD, will Eltern von Kitagebühren in der Corona-Krise entlasten. „Kita-Schließungen sind in der derzeitigen Lage sinnvoll und notwendig", betonte Griefahn. "Aber durch den Ausfall der Kinderbetreuung sind Eltern ohnehin die Leidtragenden.
Hier darf nicht hinzukommen, dass die Stadt Kita-Gebühren für letztlich nicht erbrachte Betreuungsleistungen erhebt." Die Eltern müssten in Zeiten der Krise entlastetet werden. Die Stadtverwaltung sollte jetzt auf die Erhebung von Kita-Gebühren für die Dauer der Kita-Schließung verzichten. Auch die Rückzahlung bereits bezahlter Beiträge fordert Griefahn.
Stadt Mülheim: Anspruch auf anteilige Rückerstattung von Elternbeiträgen besteht nicht
Die Stadt teilte mit, dass ein rechtlicher Anspruch hinsichtlich einer anteiligen Rückerstattung von Elternbeiträgen für die Zeit einer Schließung gemäß § 8 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung allerdings nicht bestehe. Man habe aber Verständnis für die Situation der Eltern und wolle das Anliegen innerhalb der Verwaltung und mit der Landesregierung erörtern, sobald sich die aktuelle Lage entspannt habe.
Die SPD-Politikerin Griefahn erinnert an den Erzieherinnenstreik 2015, als die Betreuungseinrichtungen ebenfalls geschlossen waren und es Erstattungen gegeben habe. In Zeiten einer aufziehenden wirtschaftlichen Krise dürfe nun nichts anderes gelten. Stichwort Mülheimer Haushalt: "Das Land ist hier gefordert; es darf sich in diesen schwierigen Zeiten nicht hinter den Formalien des Stärkungspakts verstecken.“
Die Stadtverwaltung ergänzte, dass das Essensgeld fürs Mittagessen in städtischen Kitas, 1026 Euro im Jahr, monatlich in Höhe von 85,50 € zu zahlen sei. Der ermäßigte Beitrag für bedürftige Familien liege bei 228 Euro im Jahr/19 Euro im Monat. Eine quartalsweise Erstattung erfolge nach dem sechsten Fehltag hintereinander. Dafür sei die Rechtsgrundlage die Satzung für Einrichtungen des Jugendamtes. Eine darüber hinausgehende Erstattung müsste, auch politisch, neu bewertet werden.