Mülheim. Per Verfügung hat die Stadt Mülheim das öffentliche Leben im Zuge der Corona-Krise neu geregelt. Der Besuch im Einkaufscenter ist reglementiert.
Die Stadtverwaltung hat am Montagnachmittag eine siebenseitige Allgemeinverfügung rausgegeben, mit der sie das öffentliche Leben in der Stadt auf der Basis des NRW-Erlasses von Sonntag neu regelt.
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coronavirus- stadt mülheim regelt das öffentliche leben neuLaut Meldung der Stadt vom Montagmorgen gibt es in Mülheim jetzt zwölf bestätigte Corona-Fälle, hauptsächlich Rückkehrer aus Südtirol und Österreich. Alle befinden sich in angeordneter Quarantäne. Weitere 241 Verdachtsfälle wurden zu der Zeit getestet und mussten ebenfalls in Quarantäne bleiben, bis der Befund vorliegt. Die Stadt veröffentlicht neue Zahlen immer morgens.
Stadtsprecher: Es gab schon kritische Fälle, auch in einem Altenheim
Stadtsprecher Wiebels berichtete am Nachmittag, dass es die Stadt schon mit kritischen Fällen zu tun gehabt habe in ihrem Diagnosezentrum auf dem Saarner Kirmesplatz. Auch gebe es Verdachtsfälle in einem Seniorenheim. Auf die eigens eingerichtete Isolierstation im Evangelischen Krankenhaus habe aber noch kein Infizierter verlegt werden müssen, so Wiebels. Da gehe es Mülheim noch besser als anderen Städten. Mindestens in der Innenstadt hat eine Arztpraxis geschlossen. Es handle sich um eine „reine Vorsichtsmaßnahme“, niemand aus dem Praxisteam sei infiziert, hieß es in einem Aushang.
„Wir merken: Die Bevölkerung wird jetzt nervös“, stellt Wiebels fest. Anrufe häuften sich, Unruhe gebe es rund um das Diagnosezentrum. Auch weil Testergebnisse wegen der Überlastung der Labore mittlerweile erst nach einigen Tagen vorliegen. Bürger, die nicht sofort die Informationen bekämen, die sie sich wünschten, würden schnell schon mal aggressiv. „Wir denken aber, das wir alles tun, was möglich ist“, so der Stadtsprecher.
Offen ist, ob der Politikbetrieb ausgesetzt wird
Derweil hat am Montag wieder der städtische Krisenstab getagt und hat per Allgemeinverfügung neue Regeln für das öffentliche Leben aufgestellt. So sind sämtliche Veranstaltungen bis einschließlich 19. April untersagt. Das gilt etwa auch für Gottesdienste. Veranstaltungen dürfen nur stattfinden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt, etwa wenn sie dazu dienen, die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder die Daseinsfürsorge und -vorsorge zu sichern. Dazu zählen etwa die Wochenmärkte. Selbst Demonstrationen sollen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen werden.
Am Dienstag treffen sich Spitzen von Verwaltung und Politik, um zu klären, wie der Politikbetrieb überhaupt weiterlaufen soll. Eine Alternative: Der Stadtrat agiert nur mehr mit dem Instrument von Dringlichkeitsbeschlüssen ohne Einberufung des Stadtrates. Variante zwei: Die Ratsgremien tagen weiter, aber nur noch im großen Ratssaal, wo Teilnehmer sich weit voneinander entfernt einen Platz suchen können, um das Infektionsrisiko zu verringern.
Beide Krankenhäuser haben ihre Besuchsregeln verschärft
Aber zurück zur Allgemeinverfügung: Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen 14 Tage lang bestimmte Einrichtungen nicht betreten, etwa Krankenhäuser. Verfügt wurden auch strikte Regeln für Besuche in Krankenhäusern, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Ausnahmen von Besuchsverboten soll es nur noch wenige geben, etwa für den Besuch von Kindern und Sterbenskranken. Kantinen und Cafeterien in den Einrichtungen sind zu schließen. Beide Mülheimer Krankenhäuser hatten schon im Vorhinein ihre Besuchsregeln drastisch verschärft.
Zu schließen sind Schankwirtschaften, insbesondere Shisha-Bars und Diskotheken, dazu Theater, Kinos und Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen und alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen. Angebote von Sportvereinen sowie sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind untersagt, ebenso der Betrieb von Spielhallen, Wettbüros und Bordellen.
Einkaufcenter: Besucher sollen sich nicht mehr lange dort aufhalten
Auch auf die Betreiber der beiden Mülheimer Einkaufszentren kommt einiges zu. Der Zugang zu Forum und Rhein-Ruhr-Zentrum wird beschränkt. Der Aufenthalt von Besuchern soll nur zur Deckung des dringenden oder täglichen Bedarfs gestattet sein. Für die Überwachung sind laut Einschätzung der Stadt die Center-Betreiber selbst zuständig. Dies könne etwa über die Wachdienste geregelt werden. Kunden sollen ihre Einkäufe zügig erledigen und die Center wieder verlassen.
Einschränkungen gibt es auch für Bibliotheken, Schank- und Speisewirtschaften sowie Hotels: Die Betreiber müssen Gäste mit Namen, Anschrift und Telefonnummer registrieren. Maximal zulässig ist ein Gast pro vier Quadratmeter Schankfläche, Tische sollen mindestens zwei Meter auseinanderstehen. Ausschank in Gläsern ist nur noch erlaubt, wenn der Betrieb über eine Spülmaschine verfügt, die mindestens 60 Grad heiß waschen kann.
Stadtverwaltung bereitet selbst auch Notbetrieb vor
Die Stadt kündigte Kontrollen an, auch wenn dies flächendeckend nicht möglich sein werde. Die Verwaltung selbst bereitet derweil vor, auch auf Notbetrieb runterzufahren. „Wir werden wahrscheinlich nur noch Notdienste anbieten“, so Wiebels.