Mülheim. Der Coronavirus erschwert die Vorbereitung der Kommunalwahlen in NRW. Mülheims SPD stellt nach der Absage des Parteitages Forderungen ans Land.

Nach der Absage ihres Parteitages zur Nominierung der Kommunalwahl-Kandidaten sieht Mülheims SPD-Parteichef Rodion Bakum die Durchführung der Wahlen am 13. September in ganz Nordrhein-Westfalen in Gefahr und stellt Forderungen an die Landesregierung auf.

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Erst am Freitagnachmittag hatte auch Mülheims SPD die Entscheidung getroffen, ihren für Samstag geplanten Parteitag in der Stadthalle abzusagen. Bei diesem stand nach dem kommunalpolitischen Aus für Fraktionschef Dieter Spliethoff mindestens eine hoch brisante Kampfabstimmung an, die noch als Folge der parteiinternen Streitereien zum Umgang mit der Affäre um Mülheims OB Ulrich Scholten (SPD) zu werten sind.

SPD-Parteichef: Notfalls die Kommunalwahlen verschieben

„Aufgrund der steigenden Fallzahlen und Quarantänefälle an drei Mülheimer Schulen und des erfolgten Erlasses des NRW-Innenministeriums, ab Montag die Schulen in NRW zu schließen“, habe sich der Vorstand jedoch zur Absage des Parteitages entschlossen, hieß es in einer Erklärung der SPD. Zuvor hatte der SPD-Vorstand noch eisern an dem Termin festgehalten, weil er „für das Funktionieren der Demokratie“ notwendig sei.

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Mit der Absage richtete Parteichef Rodion Bakum am Freitag eine Forderung an die NRW-Landesregierung, „geeignete Regelungen zu treffen und nötigenfalls die Kommunalwahl zu verschieben“. Derzeit sei nicht absehbar, wie lange es dauern wird, das Corona-Virus einzudämmen, und wann „ein normales, politisches Leben wieder möglich ist“.

Bakum: Möglichkeit schaffen, um alle Wahlvorbereitungen treffen zu können

Bakum fordert die schwarz-gelbe Landesregierung auf, Möglichkeiten zu schaffen, „die es allen Parteien erlauben, unter den aktuellen Bedingungen ihre gesetzlich notwendigen Vorbereitungen für die Kommunalwahl durchzuführen“, erklärte Bakum.

Mülheims SPD hat derweil all ihren Mitgliedern empfohlen, sämtliche Gremiensitzungen bis mindestens zum 19. April, dem Ende der Osterferien, abzusagen.