Mülheim. Ab sofort gilt die Masernimpfpflicht für Kitas und Schulen. Der Stadt Mülheim bereitet sie viel Aufwand – vom Land kommt keine Unterstützung.

Die Beunruhigung durch den Coronavirus drängt ein anderes aktuelles Medizin-Thema derzeit in den Hintergrund: die Masernimpfpflicht. Ab sofort dürfen keine Kinder mehr in Kitas aufgenommen werden, die nicht gegen Masern geimpft sind. Auch Erzieher müssen den entsprechenden Nachweis erbringen. Aber wie kann die Stadt das kontrollieren?

„Für uns bedeutet das viel Aufwand“, sagt Gesundheitsamtsleiter Thomas Hecker. In erster Linie sind die Einrichtungen und ihre Träger dafür verantwortlich, die Impfungen zu kontrollieren. Sie geben die Daten an das Gesundheitsamt weiter – und das kann zu drastischen Sanktionen greifen.

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Kinder müssen ab sofort Masernimpfung nachweisen

So sind die Regeln seit dem 1. März: Kinder, die neu in einer Kita aufgenommen werden, müssen nachweisen, gegen Masern geimpft zu sein. Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, haben eine Karenzzeit bis zum 31. Juli 2021: Bis dahin müssen sie den entsprechenden Nachweis über die Kombi-Impfung, bestehend aus zwei Spritzen im Abstand von maximal einem Jahr, erbringen.

Dasselbe gilt für Mitarbeiter in Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder in der Pflege. Wer sich neu bewirbt, muss vor der Einstellung seinen Impfstatus offenlegen; den bereits Beschäftigten bleibt dazu Zeit bis zum 31. Juli 2021. Wenn jemand dem nicht nachkommt, meldet der Träger dem Gesundheitsamt die Impfverweigerer – und das wird dann aktiv. Zudem kontrolliert das Gesundheitsamt die Akten zum Impfstatus bei seinen regelmäßigen Hygienebegehungen.

Schulpflicht kollidiert mit Masernimpfpflicht – Bußgeld bis zu 2500 Euro

Problematischer ist die Regelung an Schulen. Zwar lässt sich bei Grundschulkindern bei der Schuleingangsuntersuchung recht leicht kontrollieren, ob sie geimpft sind. Aber hier kollidiert die Impfpflicht mit der Schulpflicht – letztere hat einen höheren Stellenwert. Die Stadt kann niemanden der Schule verweisen, der keinen Masernschutz hat.

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Allerdings droht Eltern, die sich nicht an die Impfpflicht halten und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen, im Extremfall ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Zu dieser Maßnahme will die Stadt aber nur im Notfall greifen. „Wir suchen hier erstmal den Dialog“, sagt Gesundheitsingenieur Frank Pisani. Dabei sei Diplomatie gefragt. „Wir müssen die Eltern abholen, wo sie sind“, sagt Pisani – und ihnen Unsicherheiten nehmen.

Masernimpfquote liegt in Mülheim bei 95 Prozent

Es gebe auch Ausnahmen, Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden sollen. „Die Liste der dauerhaften Gründe ist aber kurz“, sagt Thomas Hecker. Die Durchimpfungsquote bei der Schuleingangsuntersuchung liegt in Mülheim bei etwa 95 Prozent. Rund 80 Kinder haben keinen Masernschutz oder nur die erste der beiden Impfungen erhalten.

Kritik übt Thomas Hecker an Land und Bund – im Bundestag wurde die Impfpflicht im November 2019 beschlossen. Die Kommunen hätten erwartet, dass es noch eine Klarstellung gibt, ob Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das neue Gesetz zu kontrollieren. „Aber wir haben keine Informationen bekommen.“