Mülheim. Mülheimer Gesundheitspolitiker beschäftigen sich mit dem neuen Masernschutzgesetz, das ab 1. März in Kraft tritt. Einige Fragen sind noch offen.

In den letzten beiden Jahren wurde in Mülheim kein einziger Masernfall gemeldet. Angezeigt wurden lediglich zwei Verdachtsfälle, die sich laut Auskunft des Gesundheitsamtes aber nicht bestätigten. Die hoch ansteckende Infektionskrankheit ist meldepflichtig. Das neue Maserschutzgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft, welches den Nachweis der wirksamen Schutzimpfung etwa bei Kita- und Schul-Kindern sowie Beschäftigten im Bereich des Gesundheitswesens vorsieht.

Eine Immunisierung ist künftig auch in Mülheim nachzuweisen

Ziel des Gesetzes ist eine umfassende Immunisierung der Bevölkerung, um die Krankheit auszumerzen. „Das Masernschutzgesetz bezieht sich auf alle Bürger, die nach 1970 geboren worden sind“, erklärt Dr. Georg Ohde, Leiter des Mülheimer Gesundheitsamtes. Die Mülheimer Gesundheitspolitiker werden sich im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 28. Januar erstmals mit dem neuen Gesetz beschäftigen.

Der Impfpass dient dem Nachweis der Schutzimpfung.
Der Impfpass dient dem Nachweis der Schutzimpfung. © dpa | Friso Gentsch

Demnach müssen Kinder in Kitas, Horten, Schulen und Ausbildungseinrichtungen geimpft sein oder eine Immunität nachweisen. Das gilt für jene, die mindestens ein Jahr alt sind. Alle Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen nachweisen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern. Wenn der Impfpass nicht vorliege, so Dr. Ohde, dann müsse eine so genannte Titerbestimmung vorgenommen werden. Diese Blutuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob genug Antikörper gegen bestimmte Krankheitserreger vorhanden sind, also ein aktiver Impfschutz vorliegt. Ausgenommen von der Impfpflicht, so Dr. Ohde, seien nur jene Menschen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden könnten.

Auch Gesundheitseinrichtungen unterliegen der Impfpflicht ab 1. März

Der Impfpflicht unterliegen zum 1. März auch Personen, die in Kitas, Schulen oder in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, oder in der Pflege arbeiten, so Amtsarzt Ohde. Auch für Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften gilt die Impfpflicht. Wer am 1. März bereits in einer betroffenen Einrichtung betreut wird oder dort tätig ist, muss seinen Immunschutz bis zum 31. Juli 2021 nachweisen.

Eine Meldepflicht für Masern gilt seit 2001

Masern kommen weltweit vor. Besonders in Afrika und Asien gehören die Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten, so das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin, der Anteil tödlicher Verläufe sei dort besonders hoch.

Hierzulande sei die Häufigkeit der Masern durch die seit etwa 40 Jahren praktizierten Impfung und steigende Impfquoten zurückgegangen. Seit Einführung der Meldepflicht 2001 ging auch die Zahl der jährlich ans RKI übermittelten Masernfälle zurück.

Seit 2005 werde dem RKI jedoch jährlich eine zum Teil erheblich schwankende Anzahl von Masernfällen aufgrund unterschiedlich großer lokaler Ausbrüche übermittelt, so das Bundesinstitut.

Das Gesetz wurde kurz vor Weihnachten verabschiedet, und Dr. Georg Ohde erwartet noch weitere landesrechtliche Regelungen für die Praxis. „Es muss ja“, nennt er als Beispiel, „auch noch festgelegt werden, wer das überwacht.“ Tatsächlich sind noch Fragen offen. Wer keinen ausreichenden Nachweis über den Masernschutz erbringen kann, dürfe weder in den betroffenen Einrichtungen betreut werden, noch in diesen arbeiten. Keine Kita ohne Impfpass sei das eine, auf der anderen Seite gebe es aber auch die Schulpflicht – und der unterliegen eben auch die ungeimpften Kinder.

Mülheimer Amtsarzt: Weitere rechtliche Regelungen durch Bundesländer erforderlich

Der jeweiligen Leitung einer Einrichtung ist laut Gesetz vor Beginn einer Betreuung oder Tätigkeit der Masernimpfschutz nachzuweisen. Zum weiteren Verfahren, etwa auch zu den durch das Gesetz möglichen Erlass von Buß- bzw. Zwangsgeldern, seien weitere rechtliche Regelungen durch die Bundesländer erforderlich, die es bisher aber noch nicht gibt, so Ohde.