Mülheim. Die Mülheimer Jusos halten nichts von der Idee, die Wahl zum neuen Jugendstadtrat zu verschieben. Eine grundlegende Reform sei aber nötig.
Mit großer Skepsis begegnet der Vorstand der Mülheimer Jusos dem Vorschlag aus den Reihen des Jugendstadtrats (JSR), dessen Wahl auf offenbar unbestimmte Zeit zu verschieben. „Wir haben sowohl rechtlich als auch unter Demokratie-Gesichtspunkten erhebliche Bedenken“, meint der stellvertretende Juso-Vorsitzende Colin Sroka, von 2013 bis 2017 selbst Mitglied im JSR.
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Die Wahlordnung, so Sroka, sehe eine Wahlperiode von der Dauer von nur zwei Schuljahren vor, „Abweichungen hiervon sind grundsätzlich unzulässig“. Zwar habe der Rat der Stadt bereits 2017 einmal die Wahl des Jugendstadtrates verschoben. „Doch auch dies begegnete bereits erheblicher politischer wie juristischer Kritik“, sagt der stellvertretende Juso-Vorsitzende.
Jusos: Jugendstadtrat ist reformbedürftig
„Es ist richtig, dass der Jugendstadtrat in seiner gegenwärtigen Form reformbedürftig ist“, findet auch Juso-Vorstandsmitglied Alexandra Kleeberg, die den JSR für die Jusos berät. Viel Arbeit laste auf wenigen Schultern, weil nicht alle JSR-Mitglieder ihre Aufgaben verantwortungsvoll ausübten, mal aus guten, mal aus weniger guten Gründen.
Auch sei es richtig, dass bis heute kein Verfahren seitens der Stadtverwaltung gefunden wurde, alle jugendpolitisch relevanten Themen in den JSR zur Beratung zu schicken, wie es die Hauptsatzung eigentlich vorsehe. „Darum finden wir es gut, dass sich im aktuellen JSR Gedanken gemacht werden, wie man den JSR besser aufstellen kann“, sagt auch Juso-Vorsitzende Laura Libera.
Defizite so alt wie der JSR selbst
„Aber diese Defizite sind so alt wie der JSR selbst und können daher kein Grund sein, plötzlich die Wahl zu verschieben. Vielmehr sollte sich der neu zu wählende JSR mit einer möglichen grundlegenden Reform auseinandersetzen“, ergänzt Libera. Es gebe keinen gewichtigen Grund, die JSR-Mitglieder, die dann bereits seit rund zwei Jahren im Amt sind, über das Votum der jugendlichen Wählerinnen und Wähler hinaus mit dieser Aufgabe zu betrauen.