Mülheim. Was wäre, wenn Jesus nicht vor 2019 Jahren, sondern heute im Stall in Mülheim zur Welt käme? Die Herausforderungen junger Eltern – ein Überblick.

„Es begab sich aber zu der Zeit ...“ 2019 Jahre ist es her, dass Jesus in Bethlehem von der Jungfrau Maria geboren wurde. Was aber wäre, wenn heute, zwei Jahrtausende später, ein Paar in einem Stall, in Mülheim, ein Kind zur Welt brächte – unverheiratet, er Zimmermann, sie minderjährig? Welche Unterstützung bekommen die jungen Eltern, welche Regeln müssen sie einhalten? Mit Hilfe der Stadt Mülheim haben wir einen Überblick zusammengestellt.

Die Meldung der Geburt

Was im Jahre 0 der Engel des Herrn verkündet hat, müssen Maria und Josef nun selbst übernehmen: Innerhalb einer Woche müssen sie die Geburt ihres Sohnes in dem Standesamt melden, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. Da das Kind nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, geboren wurde, ist grundsätzlich die Mutter anzeigeverpflichtet (der Vater in dieser Konstellation nicht, da er aufgrund fehlender pränataler Sorgeerklärung nicht sorgeberechtigt ist).

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Wenn die Mutter des Kindes an der Anzeige gehindert ist, ist nachrangig aber auch jede andere Person verpflichtet, die Geburt anzuzeigen, die bei der Geburt zugegen war oder „das Kind mit eigenen Augen gesehen hat“. Wenn die Geburt nicht angezeigt wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet wird.

Die Namensgebung

Die Sorgeberechtigten sind grundsätzlich bei der Vornamenswahl frei, jedoch dürfen die gewählten Vornamen dem Kindeswohl nicht widersprechen. „Jesus“ ist ein Vorname, der – vor allem in Spanien und Argentinien – durchaus verbreitet und üblich ist. „Christus“ ist ebenfalls als Vorname anerkannt, wenn auch ein eher ungewöhnlicher. Grundsätzlich wäre also keiner der beiden Vornamen abzulehnen. Ob auch die Kombination beider Namen „Jesus Christus“ möglich ist, entscheidet der Standesbeamte nach „pflichtgemäßem Ermessen“.

Für die Wahl des Nachnamens gilt: Ist das Paar unverheiratet und die Mutter alleine sorgeberechtigt, bekommt das Kind ihren Nachnamen. Sie kann jedoch dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen, wenn er der Namenserteilung zustimmt. Bei gemeinsamen Sorgerecht bestimmen die Eltern zusammen über den Nachnamen. Im Fall einer späteren Hochzeit der Eltern mit Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist es entscheidend, ob das Kind bereits über oder noch unter fünf Jahre alt ist: ein Kind unter fünf Jahren erhält automatisch den Ehenamen der Eltern, über fünf Jahren bestimmen die Eltern, mit 14 Jahren kann sich das Kind dann selbst entscheiden.

Unterstützung bei der Arbeitssuche

Josef ist gelernter Zimmermann, hat aber noch keinen Job in Mülheim. Er könnte sich beim Jobcenter arbeitslos melden und aktive Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen. Vielleicht hat er aber auch aufgrund vorhergehender Beschäftigungen Ansprüche auf Arbeitslosengeld I – dann wendet er sich an die Arbeitsagentur. Weil immer mehr jungen Arbeitnehmern die praktische Erfahrung fehlt, hätte Josef mit seinem Werdegang vermutlich gute Chancen auf einen Job.

Unterstützung nach der Geburt

Beziehen Josef und Maria Hartz IV, können sie beim Jobcenter auch eine einmalige Beihilfe bei Geburt beantragen. Die soll helfen bei der Anschaffung der Erstausstattung, zum Beispiel einem Kinderwagen oder einem Babybettchen. Bei der Elterngeldkasse in Essen könnte Elterngeld beantragt werden; Kindergeld gibt’s bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord, ebenfalls in Essen. Seit Juli 2019 erhalten Eltern 204 Euro Kindergeld; von seinem letzten Zimmermannsgehalt bekäme Josef 67 Prozent Elterngeld, das sind mindestens 300 Euro (auch bei vorheriger Arbeitslosigkeit) und maximal 1800 Euro.

Josef und Maria sind nicht verheiratet. Wenn Josef die Vaterschaft anerkennt, aber keinen Unterhalt zahlt, könnten bei der Unterhaltsvorschusskasse des Sozialamtes Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden. Geht man davon aus, dass die beiden nach Geburt ein Paar bleiben und zusammenleben, entfällt das.