Mülheim. Im Südviertel wird es kein Anwohnerparken geben. Dafür gibt es laut Ordnungsamt keine Rechtsbasis. Ortspolitiker fordern dagegen Sonderregelung.
Enttäuschte und wütende Gesichter in der Bezirksvertretung 1: Dort hörten die Politiker am Freitagnachmittag: Es wird kein Anwohnerparken im Südviertel geben. Dem dafür erarbeiteten Konzept fehle die rechtliche Basis. „Straßenverkehrsordnung und Verwaltungsvorschriften verfolgen den Grundsatz der Gleichbehandlung“, zitierte Planungsdezernent Peter Vermeulen aus der Stellungnahme des Ordnungsamtes.
Die Mehrheit der Bezirksvertreter lies sich davon nicht beeindrucken. Sie fordert seit mehr als einem Jahr das Bewohnerparken für die südliche Innenstadt nach dem Muster in der Altstadt. Mit seinem Beschluss geht das Ortsparlament auf Kollisionskurs gegen die Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Ulrich Scholten hatte vorab angekündigt: „In diesem Fall muss ich den Beschluss anhalten, weil er rechtlich nicht zulässig ist.“
Interessenkollision zeichnete sich ab
Seit Monaten zeichnete sich diese Interessenkollision ab. Vor allem deshalb, weil die beteiligten Ämter „jetzt eine 180-Grad-Kehrtwende hingelegt haben“, formulierte es Hansgeorg Schiemer. Der CDU-Sprecher im Bezirk 1 fühlte sich mehr als veräppelt. „Erst wird uns von Seiten der Verwaltung gesagt, ein Anwohnerparken sei im Südviertel machbar und nun kommt der Rückzieher.“
Auch Peter Pickert, neu gewählter Bezirksbürgermeister, sagte: „Immer wieder gab es neue Verzögerungsargumente aus dem Rathaus. Wohl auch, weil der Polizeipräsident beim Oberbürgermeister gegen das Anwohnerparken interveniert und damit gedroht hat, wichtige Stellen aus Mülheim abzuziehen. Dann soll er das tun. Wir entscheiden hier für die Bürger.“
Den Parkdruck im Viertel leugnet keiner
Der Parkdruck ist zu bestimmten Zeiten vor allem auf den Straßen in Sporthallennähe sowie nahe der Kaiserstraße hoch. Darin stimmen Oberbürgermeister, Ordnungsamt, Tiefbauamt und Bezirksvertreter überein. Aber das sei noch keine Grundlage für ein Anwohnerparken, heißt es nach Prüfung es Rechtsamtes.
„Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden“, steht in der Straßenverkehrsordnung. Warum das für das Südviertel nicht gilt, wollten die Fraktionen nicht glauben und hinnehmen.
Fußwege bis 1000 Meter sind zumutbar
In den Grenzen der angestrebten Anwohnerparkzone hat die Stadt insgesamt 1385 Stellplätze ermittelt. Dort leben 1677 berechtigte Bürger, deren Bedarf ein Berechnungsschlüssel auf 1050 Parkplätze festlegt. Außerdem gebe es weitere zu bezahlende Abstellflächen in der Nachbarschaft – auch im Forumparkhaus.
Denn Gerichtsurteile sagen: Von der Haustür bis zum Autoparkplatz sind Fußwege von 400 bis 500 Metern zumutbar. Der Verwaltungsgerichtshof München hält auch 1000 Meter Laufstrecke von Zuhause bis zum Parkplatz für zumutbar.
Mögliche Option: Gebiet verkleinern
Diese Urteile, die Straßenverkehrsordnung sowie Verwaltungsvorschriften lassen laut Stadtverwaltung ein Bewohnerparken im Südviertel nicht zu. Eben auch, weil es genug Stellplätze in „erreichbarer Fußwegnähe“ gibt. „Dann müssen wir das Gebiet verkleinern, anpassen und so neue Bedingungen schaffen“, argumentierte Jörg Dieter Kampermann (CDU). „Das will ich gern prüfen lassen“, sagte Planungsdezernent Vermeulen zu.