Mülheim. Dass Mülheims Oberbürgermeister Ulrich Scholten seine Nebeneinkünfte zu spät an die Stadtkasse weitergeleitet haben soll, wird nun zum Politikum.

Die Fraktion des Bürgerlichen Aufbruchs fordert nach dem Bericht dieser Zeitung, dass OB Ulrich Scholten von der Stadtverwaltung zweimal angemahnt werden musste, bis er seine Einkünfte aus Nebentätigkeiten an die Stadtkasse überwies, einen umfassenden Bericht im nächsten Hauptausschuss am 26. September.

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Es geht um 9550 Euro, die Scholten offenbar nach erst nach zweiter Mahnung an die Stadtkasse gezahlt hat. Zwischenzeitlich soll Scholten gar über seinen Referatsleiter bei einer Sachbearbeiterin der städtischen Buchhaltung eine Mahnsperre verlangt haben, ohne den Dienstweg einzuhalten. Die Mahnsperre wurde später wieder aufgehoben.

Fraktion will den Rechtsrahmen erläutert sehen

BAMH-Fraktionschef Jochen Hartmann hält den Druck auf Oberbürgermeister Ulrich Scholten hoch.
BAMH-Fraktionschef Jochen Hartmann hält den Druck auf Oberbürgermeister Ulrich Scholten hoch. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Der Bürgerliche Aufbruch macht das nun zum Thema im Hauptausschuss. Etwa fordert die Fraktion Aufklärung darüber, bis zu welchem Zeitpunkt eines Jahres der OB nach geltendem Recht seine Nebeneinkünfte abzuführen hat und welche Fristen ihm der zuständige Fachbereich der Stadtverwaltung in der Vergangenheit und in diesem Jahr gesetzt hat.

Hierzu hatte der OB geäußert, dass er in den Vorjahren immer erst zum Ende des darauffolgenden Jahres seine Einkünfte aus Tätigkeiten in Aufsichtsräten habe an die Stadtkasse weiterleiten müssen, in diesem Jahr sei es – für ihn überraschend – der 30. Juni gewesen.

BAMH: Hat die Stadt dem OB ein zinsloses Darlehen gewährt?

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In einer entsprechenden Verordnung steht eine Zahlungsverpflichtung bis 31. März. Der BAMH spricht schon spöttisch von einem „zinslosen Darlehen“, dass die „völlig überschuldete Stadt“ dem OB in der Vergangenheit gewährt haben könnte.

„Für einen Oberbürgermeister als Schuldner gegenüber seiner Stadt darf es keine Sonderbedingungen geben“, so BAMH-Fraktionschef Jochen Hartmann. „Wenn jedes Knöllchen gegenüber den Bürgern gnadenlos vollstreckt wird, dann wäre die behauptete Veranlassung einer Mahnsperre ein offensichtlicher Machtmissbrauch.“