Mülheim. Nicht an allen Mülheimer Grundschulen dürfen Einschulungsfotos gemacht werden. Einige Schulleiter sprechen Verbote aus, andere sind entspannt.

„Bei uns dürfen die Erwachsenen bei der Einschulung keine Fotos machen“, sagt Gabriele Ripholz, Schulleiterin an der Barbaraschule in Mülheim-Dümpten. Eltern, Großeltern und alle anderen Verwandten müssen Handys und Kameras in den Taschen lassen, während die neuen Grundschüler an ihrem ersten Schultag begrüßt werden. Der Grund: Die Erwachsenen veröffentlichen die Bilder der Kinder immer häufiger im Internet, in den sozialen Netzwerken bei Facebook oder Instagram. Wenn aber fremde Kinder auf den Fotos zu sehen sind, verletzen sie Bildrechte.

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Ripholz bedauert: „Das Posten der Fotos wird immer mehr zum Problem. Deswegen haben wir uns für das Verbot entschieden.“ So wie die Schulleiterin der Barbaraschule entschieden hat, haben sich für die Einschulung der Erstklässler auch andere Mülheimer Grundschulen entschieden – die namentlich nicht genannt werden wollen. „Bei uns gibt es ein komplettes Foto-Verbot. Grund dafür ist das Eintreten der Datenschutzgrundverordnung“, heißt es von einer Schulleiterin.

Fremde Kinder dürfen nicht fotografiert werden

So eng sehen das aber nicht alle Mülheimer Grundschulen. Weniger streng, aber trotzdem mit einer gewissen Besorgnis betrachtet die Gemeinschaftsgrundschule Styrum die Situation. „Durch die neuen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung müssen wir die Eltern darauf hinweisen, dass sie fremde Kinder nicht fotografieren sollen“, heißt es. Es gebe aber kein generelles Verbot. Wie gut das bei der Einschulung klappt, könne sie aber noch nicht abschätzen. Das werde sich zeigen.

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Eine einheitliche Regelung der Stadt gibt es zu dem Thema nicht. „Das liegt im Ermessen der Schulen“, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels. Für die Stadtverwaltung gebe es auch keine Möglichkeit, Schulen das vorzuschreiben. Wiebels: „Das könnten wir höchstens bei Kitas machen.“

Schulministerium: Schulleitungen für Datenschutz sensibilisieren

Vom Schulministerium NRW gibt es einen Ratschlag: „Es hat den Bezirksregierungen empfohlen, die Schulleitungen für den datenschutzrechtlichen Umgang mit Fotos zu sensibilisieren, die die Eltern bei schulischen Veranstaltungen machen – insbesondere, wenn auf den Fotos neben ihren eigenen Kindern fremde Kinder zu sehen sind und die Fotos in sozialen Medien geteilt werden“, hieß es aus dem Ministerium.

Datenschutzbeauftragte an den Schulen

Jede Schule ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu haben. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört laut der Bezirksregierung Düsseldorf zum Beispiel die Unterstützung der Schulleitung bei Sicherstellung des Datenschutzes an der Schule.

Auch die Mitwirkung bei der Erarbeitung schulinterner Regelungen zur Einhaltung des Datenschutzes und die Beratung von Eltern und Schülern in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der Schule gehört dazu.

Zudem arbeite er/sie zusammen mit dem Datenschutzbeauftragten des Schulträgers. Dabei geht es um die Kontrolle der Fristen für die Löschung von Daten sowie für die Aussonderung und Vernichtung von Schüler- und Lehrerakten.

Andrea Kocks, Leiterin der Mülheimer Grundschule am Steiger Weg, sieht die Thematik weitaus entspannter. „Wir haben dazu keine Regeln aufgestellt. Deshalb gibt es bei uns kein Verbot.“ Für sie ist es in Ordnung, wenn Eltern Fotos machen – solange sie sich an die gesetzlichen Vorschriften halten. „Wenn wir als Schule kein Verbot aussprechen, dann haften nicht wir, sondern die Eltern, falls sie Bilder von fremden Kindern veröffentlichen“, erklärt die Schulleiterin.

Das bestätigt Florian Fuchs, Rechtsanwalt für Datenschutz, von der Essener Anwaltskanzlei Kümmerlein: „Die Schulen dürfen Verbote aussprechen. Wenn sie das machen, haften sie aber, wenn jemand gegen das Verbot verstößt“, erklärt er. Würde die Schule die Vorgabe nicht aussprechen, hafte automatisch der Fotograf beziehungsweise die Person, die das Foto veröffentlicht.

Bei privater Nutzung dürfen rechtlich auch fremde Kinder fotografiert werden

Generell besteht laut Fuchs erst einmal kein Problem, wenn auf den Einschulungsfotos statt nur der eigenen auch fremde Kinder zu sehen sind. „Solange sie nur privat genutzt werden. Es spricht nichts dagegen, sie auszudrucken und zum Beispiel an den Kühlschrank zu hängen“, so der Rechtsanwalt. Problematisch werde es, wenn die Fotos ins Internet gestellt und somit veröffentlich werden – auch wenn das Facebook- oder Instagramprofil privat und somit für die Öffentlichkeit nicht sichtbar eingestellt ist.

Schulleiterin Gabriele Ripholz von der Barbaraschule in Mülheim-Dümpten ist gespannt, ob die Eltern sich bei der Einschulung in der kommenden Woche an das Foto-Verbot halten. „Mehr als eine Ansage kann ich aber nicht machen“, gibt sie zu Bedenken. Sie hofft, dass die Eltern während der Veranstaltung nicht mit Kamera oder Handy vor den Kindern stehen. Wenn die Erstklässler mit Schultüte alleine in einer ruhigen Ecke fotografiert werden, sei das aber okay.