Mülheim. Der Mülheimer SPD-Fraktionschef Dieter Spliethoff hatte Strafanzeige wegen Beleidigung gestellt. Staatsanwaltschaft: Privatklage ist möglich.

Ratsherr Dieter Spliethoff (SPD) hatte im April Strafanzeige gestellt, weil er sich durch einen Internet-Beitrag beleidigt sah. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat das Verfahren jetzt eingestellt.

Die Erhöhung der Grundsteuer hat zum Jahresbeginn für viel Aufregung in Mülheim gesorgt, auch im Internet wurde heftig gestritten. In dem damals viel frequentierten (und inzwischen beendeten) Haushaltsforum „Sparfüchse 4330“ sah SPD-Fraktionschef Dieter Spliethoff sich und andere Kommunalpolitiker verunglimpft und stellte Strafanzeige. Der Hintergrund: Als Antwort auf einen Beitrag, Waffenunternehmen am Auberg Testmöglichkeiten zu ermöglichen, hatte ein mitdiskutierender Mülheimer vorgeschlagen, als Zielobjekte „bedingt fähige Honoratioren aus Verwaltung und Kommunalpolitik“ anzubieten.

Spliethoff denkt noch über eine Privatklage nach

Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren eingestellt, teilte Spliethoff mit. Begründung der Staatsanwaltschaft: Die Erhebung der öffentlichen Klage liege nicht im öffentlichen Interesse. Der Rechtsfrieden werde über den Lebenskreis der Beteiligten hinaus nicht gestört. Es sei Spliethoff unbenommen, den Weg der Privatklage zu beschreiten. Dieter Spliethoff wird sich nun anwaltlich beraten lassen und sich dann entscheiden, ob er sich in dieser Sache an das Amtsgericht wendet.