Mülheim. Erneut meldet das Mülheimer Veterinäramt Verdachtsfälle der amerikanischen Faulbrut bei Bienen. Bienenzüchter werden nun in die Pflicht genommen.
Die Stadt meldet den Verdacht der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen in Winkhausen-Süd, Heißen-West, Holthausen-West und Altstadt-Stadtmitte.
Das Veterinäramt hat bereits am Montag eine Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut der Bienen erlassen. Ursache sei ein weiterer begründeter Verdacht einer Infektion eines Bienenstandes in Holthausen.
Bienensachverständige müssen Bestand untersuchen
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Um diesen Bereich wurde in einem Radius von 1000 Metern ein Untersuchungsgebiet gebildet. Alle im Untersuchungsgebiet ansässigen Bienenhalter sind nun verpflichtet, sämtliche Bienenvölker und Bienenstände innerhalb des beschriebenen Untersuchungsgebietes durch einen amtlich beauftragten Bienensachverständigen mittels Futterkranzanalytik bis spätestens zum 16. September untersuchen zu lassen.
Die Amerikanische oder auch Bösartige Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Erkrankung der Bienen. Ihr Erreger, ein sporenbildendes Bakterium, befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die Bakterien vermehren sich in der Bienenlarve, töten diese dabei ab und gehen dann in die umweltbeständige Dauerform, die als Spore bezeichnet wird, über. Erwachsene Bienen können nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten aber die Sporen beispielsweise in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort.
Seuche beschränkt sich allein auf Bienenbestand
Die Seuche beschränkt sich allein auf den Bienenbestand. Menschen und andere Lebewesen sind durch die Faulbrut, auch durch den Genuss von Honig, nicht gefährdet.
Besitzer von Bienenvölkern, die ihren Standort im Untersuchungsgebiet haben, sind darüber hinaus verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl der Bienenvölker beim Veterinäramt Mülheim an der Ruhr, Leineweberstraße 18-20, 45468 Mülheim an der Ruhr anzuzeigen.