Haarzopf. In Haarzopf ist bei Bienenvölkern die Amerikanische Faulbrut festgestellt worden. Die Stadt hat jetzt Maßnahmen zur Schutz der Bienen angeordnet.

Die Stadt Essen hat eine Verfügung zum Schutz von Bienen erlassen, nachdem in Haarzopf der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt wurde. Im Rahmen der Verfügung wird ein Sperrbezirk festgelegt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Bei der Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Der Sperrbezirk im Stadtteil Haarzopf ist in seiner äußeren Ausdehnung wie folgt begrenzt: Ausgehend von der Kreuzungsstelle der Bundesautobahn A52 mit der Hatzper Straße in Richtung Nordwest bis zur Stadtgrenze Mülheim und in Richtung Südwest ebenfalls bis zur Stadtgrenze Mülheim.

Bienenvölker müsse vom Amtstierarzt untersucht werden

Für alle Bienenhaltungen im Sperrbezirk wird Folgendes angeordnet: 1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen sind verpflichtet, zur Durchführung von Untersuchungen entsprechende Unterstützung zu leisten.

2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus dem Bienenstand entfernt werden.

Jeder Verdacht auf Faulbrut muss dem Veterinäramt gemeldet werden

3. Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen entfernt werden, wenn sie an einen Wachs verarbeitenden Betrieb, der über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügt, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist, darf abgegeben werden.

4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

5. Jeder Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist dem Veterinäramt unverzüglich unter der Telefonnummer: 0201 88-59600 anzuzeigen.