Mülheim. Die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft stellt ihren Betrieb Ende 2019 ein. Wer keinen Job in der neuen Holding bekommen hat, wird gekündigt.

Für die noch rund 250 Beschäftigten in der Mülheimer Unternehmenszentrale hat die Geschäftsführung sich mit dem Betriebsrat auf einen Sozialplan geeinigt, der am Mittwoch unterzeichnet wurde. Die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft stellt ihren Betrieb Ende des Jahres ein. Wer kein Jobangebot in der neuen Holding erhalten hat, muss ab Mitte Oktober mit seiner Kündigung rechnen.

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Abgefedert werden die Entlassungen mit gestaffelten Abfindungen. Grundsätzlich erhält jeder Mitarbeiter ein Monatsbrutto-Entgelt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Das ist das Doppelte der gesetzlich vorgeschriebenen Abfindung.

Entlassungen werden mit Abfindungen abgefedert

Beschäftigte ab 55 Jahren erhalten einen Aufschlag – ihre Abfindung beträgt 1,2 Monatsentgelte für jedes Jahr, das sie bei Tengelmann gearbeitet haben. Wer 58 Jahre oder älter ist, kann alternativ die Abfindung in Monatsgehälter bis zur Rente umwandeln lassen.

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Wer erst seit kurzem dabei ist, erhält mindestens einen Sockelbetrag von 7500 Euro. Alternativ kann er darauf verzichten und sich bei der beruflichen Neuorientierung beraten und qualifizieren lassen. Tengelmann richtet auch eine Stellenbörse ein, bei der sich Mitarbeiter der zu schließenden Zentrale auf Jobs in anderen Gesellschaften der Gruppe bewerben können und dabei bevorzugt behandelt werden.

Zuschläge für Eltern und Schwerbehinderte

Eltern unterhaltsberechtigter Kinder erhalten einen Aufschlag zur Abfindung von 3500 Euro je Kind, Alleinerziehende zusätzlich 3500 Euro. Schwerbehinderte erhalten ebenfalls 3500 Euro mehr.