Mülheim. An der Bergstraße folgt die Form der Funktion: Ruhezonen für Rollstuhlfahrer sind vorgeschrieben, lassen aber die Rampe unregelmäßig erscheinen
Von wegen „Werk eines einäugigen Gimpels“: Der spitzbogige Handlauf der Rampe zum Radschnellweg an der Bergstraße hat manchen Mülheimern Rätsel aufgegeben (wir berichteten), er ist jedoch eine Handwerkskunst, die Bauhausschülern wohl Freudentränen über die Wange kullern ließe. Denn hier folgt minuziös die Form der Funktion. Die Gestaltung der Rampe greift den Standard 18040 des Deutschen Instituts für Normung für barrierefreies Bauen auf, wie der WAZ-Leser und ehemalige Leiter des Vermessungsdienstes, Ulrich Siekmann, vermutet.
Geländer folgt zentimetergenau der Rampe
Und das in nahezu vorbildlicher Präzision, wie die Stadtverwaltung auf Anfrage der Zeitung nun auch bestätigt: Knick für Knick folgt das Geländer zentimetergenau dem, was der Laie in Verkennung der Funktion als „missratene Buckelpiste“ beschriebe. Statt Rampen-Knicke also ein Rampen-Knigge?
Das Licht der Erkenntnis bringt der Fahrradbeauftragte der Stadt, Helmut Voss: Die DIN 18040 schreibt vor, dass eine Rampe von mehr als sechs Metern und mit maximal sechs Prozent Steigung ein Zwischenpodest von mindestens 150 cm ohne Steigung haben muss, um einem Menschen im Rollstuhl oder mit Gehbehinderung ein Ausruhen zu ermöglichen.
Gesondertes Ruhepodest wäre teurer geworden
Im Fall der Rampe an der Bergstraße ist die Stadt jedoch einen Kompromiss eingegangen. Sie hat die vorgeschriebenen „Ruhepodeste“ mit einer leichten Steigung von fast 3 Prozent versehen. Dies sei laut Stadt noch im Rahmen der Norm, und so würden auch Radler beim Aufstieg zum RS1 nicht sehr gestört. Ein gesondertes Ruhepodest neben der Rampe wäre zudem teurer geworden, deshalb verzichtete die Stadt darauf.
Für den Handlauf sieht die DIN 18040 Spielräume von fünf Zentimetern vor, er kann zwischen 85 und 90 cm hoch sein. Dieser Rahmen habe jedoch nicht ausgereicht, um auf der ganzen Strecke ein durchgehend gerades Geländer hinzubekommen. Also entschloss man sich, den „Ruhepodesten“ zu folgen. Doch wer will da knickrig sein? „Das kann“, bestätigt der ehemalige Vermessungsamtsleiter Siekmann, „beim Betrachten in der Tat als schief oder krumm ausgelegt werden“.