Mülheim. . Die Leineweberstraße in Mülheim wird absehbar zur Großbaustelle. Radfahrer stellt das vor Probleme: Wo können sie eigentlich lang fahren?

Radeln in der Ruhrstadt kann mitunter in Ratlosigkeit enden: Das jüngste Beispiel findet man auf der Leineweberstraße. Wer in Richtung Dickswall linksseitig auf dem Radweg unterwegs etwa zum Forum ist, strandet unvermittelt an dem berüchtigten blauen Verkehrszeichen 237, das als „Sonderweg für Radfahrer“ die Benutzung vorschreibt. Und darunter den lapidaren Hinweis: „Ende“.

Wo soll der Radler nun hin, der 170 Meter zuvor, an dem Radfahr-Nadelöhr Kreuzung Friedrichstraße noch zum Wechsel auf den „freiwilligen Radweg“ gelockt wurde? Und warum wird der freiwillige Radweg durch das blaue Schild beendet, das die Wegenutzung eigentlich vorschreibt?

Radfahrern bleibt nur Weg zurück auf die Straße

Was wie eine Kopfnuss für Bürokraten klingt: Legal bleibt dem Pedalenstrampler nur der Weg nach rechts zurück auf die Straße. Der führt jedoch wieder über die Straßenbahnschienen. Die meisten Radler allerdings weichen kurz aus nach links auf den breiten Fußgängerweg, um die gut 50 Meter lange Baustelle zu umfahren. Und drohen mit Fußgängern aneinanderzugeraten. Gutes Baustellenmanagement für das alternative Fortbewegungsmittel sieht anders aus.

Das räumt auch der Mülheimer Fahrradbeauftragte Helmut Voss ein: „Eigentlich müsste man das Hinweisschild auf den linksseitigen Radweg schon an der Kreuzung Friedrichstraße entfernen, damit der Fahrradfahrer rechts weiterfährt und nicht wechselt“, schlägt er vor. Denn künftig – nach dem Umbau der Leineweberstraße – wird der Radweg, der derzeit in beide Richtungen benutzbar ist, ohnehin nur noch zur Schloßbrücke führen. Wer dann umgekehrt zum Forum will, soll nicht mehr nach links wechseln müssen, sondern sauber auf der rechten Seite in die Leineweberstraße eingefädelt werden.

Stadt will „fahrrad-verträglich“ bauen lassen

Bis dahin aber werden Radler auf der Straße nur eingeschränkt unterwegs sein können. Der Fahrradbeauftragte verspricht, dass der Umbau der Allee in fahrrad-verträglichen Abschnitten erfolgen soll – so dass der Radler zumindest in Schrittgeschwindigkeit an der Baustelle vorbeikommt, oder in Ausnahmefällen nur kurze Strecken schieben muss.