Mülheim. . Polizei und Verkehrswacht Mülheim befürchten künftig mehr Unfälle mit Elektro-Tretrollern. Bundesregierung in Berlin arbeitet an einer Regelung.

Elektrisch unterstützte Tretroller sind bereits in vielen Großstädten unterwegs. Auch in Mülheim sind E-Scooter längst zu erwerben, und das nicht nur im Internet. Auf öffentlichem Gelände sind sie bisher aber noch nicht zugelassen. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet daran, die Zulassung für den Straßenverkehr zu regeln. Polizei und Verkehrswacht Mülheim sehen das Thema E-Scooter kritisch.

Polizeidirektor Wolfgang Packmohr zeigte sich bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik für Mülheim und Essen, die 2018 durch besonders hohe Zahlen bei den Radunfällen auffiel, besorgt: „Ich sehe es mit äußerster Skepsis, dass es legal sein soll, mit E-Scootern bis zu 20 km/h schnell zu fahren“, sagte er. „Ich befürchte, dass wir dann noch ganz andere Unfallzahlen bekommen werden.“ Zudem es keine Helmpflicht für die E-Scooter gebe.

Eine Zulassung samt Versicherung

Die gibt’s bei Rädern und Pedelecs auch nicht, wendet Arno Klare, Mülheimer SPD-Abgeordneter im Bundestag, ein. Klare (der selbst nur mit Helm Rad fährt) ist Mitglied im Verkehrsausschuss in Berlin, wo eine Rechtsgrundlage auch für die Benutzung von E-Scootern erarbeitet wird. Im Referentenentwurf der so genannten „Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge“ stehen nicht nur Vorgaben für Maße und E-Motorleistung. Sondern, so Klare, auch eine Lenk- oder Haltestange, Beleuchtung hinten und vorne, zwei unabhängig voneinander zu betätigende Bremsen und Blinker sollen Pflicht werden. Zudem soll es eine allgemeine Betriebserlaubnis, eine Zulassung samt Versicherung für die E-Scooter geben.

Verkehrswacht warnt vor Gefahren

E-Roller, die nicht schneller als 12 km/h sind, dürfen nach dem Referentenentwurf schon von Zwölfjährigen gefahren werden, so Klare, für Roller, die bis 20 km/h schnell sein können, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Diese Roller dürfen auf dem Radweg fahren, ohne Radweg auf der Straße.

E-Scooter, die nicht schneller als 12 km/h sind, dürfen dann auch auf dem Gehweg rollen. „Dort muss das Tempo aber angepasst werden, also maximal 5 km/h“, so Klare. Für MdB Arno Klare ist es „eher eine Frage von Wochen, als von Monaten“, dass die Verordnung in Kraft tritt.

Eine klare Regelung, die so schnell wie möglich wirksam wird, begrüßt die Mülheimer Verkehrswacht. „E-Scooter werden ja jetzt schon verkauft und auch benutzt“, sagt Gunter Zimmermeyer vom Vorstand. Und zwar seiner Beobachtung nach überwiegend auf Gehwegen, was bei 20 km/h zu Gefährdungen von Fußgängern führen kann – und zu komplizierten Haftungsfragen. „Vor allem für den, der den Unfall nicht verschuldet hat, und der regelgerecht auf dem Gehweg unterwegs war.“ Die Verkehrswacht empfiehlt zudem, für jugendliche E-Scooter-Nutzer unbedingt einen Kenntnis-Nachweis, ähnlich etwa dem der Mofa-Prüfbescheinigung, zu verlangen.

Ideale Ergänzung für den innerstädtischen Verkehr

Für die urbane Mobilitätder Zukunft sind E-Scooter aber auch für Zimmermeyer nicht mehr wegzudenken. „Diese Fahrzeuge sind in der Zukunft der Renner“, sagt der Abgeordnete Arno Klare, der sie im Ruhrgebiet noch nicht so häufig sieht wie etwa an seinem Arbeitsplatz in Berlin. „Aus meiner Sicht sind E-Scooter eine ideale Ergänzung für den innerstädtischen Verkehr, man ist damit deutlich schneller als mit dem Auto“, sagt er. „Man kann sie etwa zusammenklappen und in die S-Bahn mitnehmen.“

Das haben auch kommerzielle Vermieter von E-Tretrollern im Blick, die bereits einen Markt für ein Charing-System, ähnlich wie bei Leihrädern, sehen. Eine Anfrage eines Anbieters an die Stadtverwaltung Mülheim gibt es bereits, sagte Helmut Voß, im Tiefbauamt der Radwegbeauftragte der Stadt, auf Anfrage. Aktuell gibt es wohl wenig Probleme mit E-Scootern in Mülheim. „Uns haben jedenfalls noch keine Beschwerden erreicht“, sagt Helmut Voß.