Mülheim. . Das Schulministerium fährt eine klare Linie: Unentschuldigte Fehlstunden werden nicht geduldet. Schulen sollen oft abwesende Schüler melden.

Die Schulstreiks für den Klimaschutz unter dem Titel Fridays for Future weiten sich zunehmend aus. Bislang streiken die beteiligten Mülheimer Schülerinnen und Schüler bei der Essener Ortsgruppe mit. Die ersten Kundgebungen in Mülheim sind für den 22. März geplant (wir berichteten). Viele Schülerinnen und Schüler nehmen für ihre Streiks unentschuldigte Fehlstunden in Kauf.

Laut dem Ministerium für Schule und Bildung NRW sind „zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern zu begrüßen.“ Dennoch dürfe eine Teilnahme an Schülerstreiks während der Unterrichtszeit nicht auf Kosten des Schulbesuchs gehen und sei daher auch nicht zulässig. „Die Verantwortung für die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule liegt bei der Schulleitung“, hieß es weiter aus dem Schulministerium. Die Schulleitungen sind bei wiederholtem Fehlen also befugt, Hinweise und Ermahnungen auszusprechen, entsprechende Klassenbucheinträge sowie unentschuldigte Fehlstunden einzutragen.

Bisher beteiligen sich einzelne Schüler an Streiks

Thomas Ratz ist Schulleiter der Gustav-Heinemann-Gesamtschule. Die Anweisungen des Schulministeriums sind ihm bekannt. Für Ratz steht fest: „Als Schulleitung müssen wir da einfach reagieren.“ Bislang gäbe es vereinzelt Schüler, die sich an den Streiks beteiligen. Man habe immer versucht, im Zwiegespräch auf die Schüler zuzugehen und die Konsequenzen aufzuzeigen. Wer wiederholt ohne stichhaltige Entschuldigung oder ärztliches Attest fehlt, müsse bei der Bezirksregierung in Düsseldorf gemeldet werden. Wenn Eltern hinter dem Schulversäumnis ihrer Kinder stehen, es gutheißen und nicht verhindern, sei ein Bußgeldbescheid der nächste Schritt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Bearbeitung der Bußgeldverfahren an den weiterführenden Schulen zuständig. Die Höhe des Bußgeldes ist eine Ermessensentscheidung, grundsätzlich ist eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro möglich. Davon sei man an der Gustav-Heinemann-Gesamtschule aber noch weit entfernt. „Die Schulstreiks sind ein neues Phänomen, und wir haben noch keinen konkreten Fahrplan“, erklärt Thomas Ratz. Er und sein Kollegium seien aber auf einen künftigen Anstieg der Versäumnisse eingestellt, und man habe bereits über die richtigen Reaktionen auf die Fehlzeiten beraten. Im Umgang mit den streikenden Schülern hält der Schuldirektor eine Einzelfallprüfung für den besten Weg. Das Gesetz soll in jedem Fall eingehalten werden: „Da gibt es ganz klare Vorgaben.“