Mülheim. . In Mülheim haben 6600 Grundbesitzer die Listen der Volksinitiative zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge unterschrieben. MBI-Resolution im Rat.
Der Zulauf ist rasant. Ohne Werbung wächst die Zahl der Unterschriften gegen Straßenbaugebühren täglich fast in Tausenderschritten.“ Jens Ammann, Mülheimer Organisator der Volksinitiative „Abschaffung der Straßenbaubeiträge“,findet das korrekt. „Viele Bürger wollen gar nicht die von den Städten verordnete Straßenreparatur im Luxusformat.“ Weil die Abgaben in die Stadtkasse fließen, verleite das die Gemeinden zu „überzogenen Instandhaltungen“. Die Mülheimer Bürgerinitiativen (MBI) unterstützen die Volksinitiative mit einer Resolution für den Rat.
Bis jetzt haben mehr als 6600Mülheimer Grundstücks- und Hauseigentümer unterschrieben. In ganz Nordrhein-Westfalen sind es inzwischen knapp 300.000 Unterschriften. „Diese große Unterstützung haben wir nicht erwartet“, sagt Jens Ammann. Das bestätige, dass der Bund der Steuerzahler mit seiner Forderung, die Straßenbaugebühren endlich abzuschaffen, richtig unterwegs sei.
Land soll Kosten für den Straßenbau übernehmen
In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg sind die Bewohner schon länger von den Reparaturkosten für Straßen befreit. Bayern habe bei mehr als 350.000 Unterschriften ebenfalls diese Gebühr abgeschafft, erläutert Jens Ammann. „Nun wird es Zeit, dass die Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag ebenfalls die Befreiung beschließen. Wir reden über 125 Millionen Euro pro Jahr, bei einem Haushalt von mehreren Milliarden.“ Diesen Betrag könne das Land locker für alle Gemeinden übernehmen.
Ammann und Lothar Reinhard (MBI) bezweifeln, dass die Straßenbaugebühren für die Stadt überhaupt Gewinn abwerfen. „Fünf Mitarbeiter sind mit den Berechnungen der Beiträge beschäftigt. Das meiste Geld geht an die Baufirmen. Abzüglich der Gehälter bleibt am Ende vielleicht nichts mehr übrig.“ Eigentümer, Mieter und Vermieter brauchten Rechtssicherheit. Bei Verkäufen sei selten klar, von welchen Kosten neue Besitzer oder Mieter überrascht würden.
Rathaus kann keine Gesamtrechnung vorlegen
Wie hoch die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aus Straßenbaugebühren sind, konnte im Rathaus niemand sagen. Die Berechnungen seien für jede Straße und für jedes Grundstück einzeln zu erledigen. Die angespannte Haushaltslage hat die Erneuerung von Fahrbahnen und Gehwegen bereits auf das notwendige Mindestmaß reduziert. Der Kämmerer möchte bislang jedoch nicht auf die Straßenbaugebühren verzichten. Der Landtag kann sie abschaffen, „weshalb wir weiter Unterschriften sammeln und so den Druck erhöhen“, sagt Ammann. Er hofft, dass der Rat die Resolution der MBI billigt.
In anderen Städten findet die Volksinitiative mehr Unterstützung. „Unsere Unterschriftenlisten liegen sogar in mehreren Rathäusern aus. Die habe ich dort bei meinen Besuchen gesehen“, sagt Ammann. In Mülheim liegen die Unterschriftenlisten bei Haus und Grund, Spiegel Weck und bei den MBI.
>> STRASSENBAU-/ERSCHLIESSUNGSBEITRÄGE
Der Straßenbaubeitrag ist eine reine Kommunalabgabe. Sie wird für neue Teerdecken, Gehwegsteine oder die Straßenentwässerung erhoben. Der Straßenbaubeitrag hat seine rechtliche Grundlage allein in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer.
Er darf nicht mit dem Erschließungsbeitrag verwechselt werden. Dieser entspringt den Regelungen des Bundesbaugesetzbuches (BauGB). Der Erschließungsbeitrag wird für die erstmalige Herstellung einer Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) von Grundbesitzern erhoben.