Mülheim. . Antrag im Umweltausschuss: BAMH-Fraktion zweifelt die Berechnungsgrundlage der Stickoxidbelastung an der Aktienstraße im Gutachten an.
Für die Sitzung des Umweltausschusses am 4. Dezember beantragt die Fraktion Bürgerlicher Aufbruch Mülheim, die Berechnungsgrundlage der Stickoxidbelastung an der Aktienstraße zu prüfen. Die Fraktion geht davon aus, dass die Berechnungsgrundlage für die NO2- Belastung durch den Verkehr nicht korrekt ist. Weil die Werte über dem Grenzwert von 40 µg/m³ liegen, droht Tempo 30, wenn nicht sogar, angesichts aktueller Urteile, möglicherweise einmal ein Fahrverbot.
Die BAMH bezweifelt, dass das Gutachten zur Reduzierung der Luftschadstoffe, der Masterplan Green City Mülheim (GCP), korrekt berechnet ist, weil die tatsächlich am Messpunkt zum Beispiel durch Diesel-Autos erzeugten NO2Werte-werte mit Einflussfaktoren aus dem regionalen urbanen Umfeld kombiniert werden. Zudem möchte die Fraktion die Messergebnisse an der Aktienstraße für 2018 abwarten, bevor Umbaumaßnahmen beschlossen werden, um Tempo 30 durchzusetzen. Laut BAMH-Ratsherr Martin Fritz werden die Werte erst Anfang 2019 vom Landesamt für Natur-, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) bekanntgegeben. Möglicherweise seien die Werte gesunken wie im Jahr zuvor.
Messgerät, das Werte täglich online übermittelt
Um reale NO2-Werte an der Aktienstraße zu erhalten, plädiert die Fraktion für die Anschaffung eines Messgeräts, das die Werte täglich online übermitteln kann. Denn, so Fitz, nur wenn der Grenzwert ständig und permanent überschritten sei, müsse laut Gesetz überhaupt gehandelt werden. Die aktuell vorhandene Passivsammler könnten diese Information nicht geben, weil damit lediglich monatliche NO2-Durchschnittswerte ermittelt würden.
Der Sammler reichert die Schadstoffe aus der Luft an, die Sammel-Röhrchen werden einmal im Monat vom LANUV im Labor analysiert. Der TÜV hat dem LANUV kürzlich bescheinigt, dass die Messstelle an der Aktienstraße mit den gesetzlichen Anforderungen konform ist und korrekt misst. Der so errechnete Jahresmittelwert für NO2 an der Aktienstraße lag 2017 bei 43 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³).