Mülheim.. So schön der Herbst ist, so lästig ist er auch. Auf Laub drohen Rutschpartien. Was Sie über ihre Pflichten und Entsorgung wissen müssen.


Fallende Blätter gehören zum Herbst dazu. Pro Saison fallen ungefähr 880 Tonnen Laub an, schätzt die Mülheimer Entsorgungsgesellschaft (MEG). Manchem Hobbygärtner graut es, denn es heißt wieder: Regelmäßig Laub sammeln und entsorgen. Dabei gibt es einiges zu beachten.

In welche Tonne gehört Laub?


Laub sollte in der Biotonne entsorgt werden, rät die MEG. Doch das ist bei der begrenzten Kapazität erfahrungsgemäß oft schwierig. Andere Möglichkeiten: Zum Recyclinghof bringen. Tabu ist es hingegen die Blätter in die Restmüll- oder Papiertonne zu werfen.

Kann ich das Laub sinnvoll nutzen?

Sinnvoll verwertet wird das Laub hingegen auf dem eigenen Kompost – oder Gartenbesitzer verteilen es unter Bäumen und Sträuchern oder schichten es auf Beete. Das Laub bietet so einen ausgezeichneten Schutz vor den anstehenden winterlichen Temperaturen. Hiervon profitieren nicht nur Pflanzen. Auch Tieren, wie dem Igel, dient das Laub als Unterschlupf und Schutz vor der Kälte. Einfache Laubhaufen erfüllen ebenfalls diesen Zweck.

Darf man das Laub verbrennen?

Das Verbrennen von Laub ist verboten. Zudem hat es unangenehme Nebeneffekte. Wegen des hohen Wassergehalts raucht und stinkt brennendes Laub, außerdem wird Feinstaub freigesetzt.

Wer haftet für Rutschpartien?

Was viele Eigentümer vielleicht nicht wissen: Sie haften für „Herbstliche Rutschpartien“. Die Bürgersteige, als auch Treppen müssen daher von ihnen vom Laub befreit werden, heißt es in der Mülheimer Straßenreinigungssatzung. In der Regel vereinbaren Eigentümer mit ihren Mietern, dass diese für den „Herbstputz“ auf dem Bürgersteig zu sorgen haben.


Doch selbst wenn dies im Mietvertrag schriftlich festgehalten ist, bleibt der Eigentümer in der Pflicht, die regelmäßige und ordnungsgemäße Reinigung zu kontrollieren. Die Besenreinigung muss einmal wöchentlich, bei starkem Laubfall öfter, durchgeführt werden.

Was wenn jemand ausrutscht?

Haus- und Wohnungsbesitzer schützt die Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen von Fußgängern, die sich durch glitschiges Herbstlaub verletzt haben. Bei Besitzern von Mehrfamilienhäusern oder Vermietern von Einfamilienhäusern tritt deren Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht ein. Nicht jeder Unfall zieht automatisch Schadenersatzansprüche nach sich. Im Streitfall prüfen Richter, ob der Fußgänger den Unfall durch sorgloses Verhalten mitverschuldet hat.

Wann darf ich Laubbläser nutzen?

Mit dem goldenen Herbst kommt auch wieder der Lärm: Laubbläser sind im Einsatz. Allerdings dürfen sie nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden. So verbietet die sogenannte Maschinenlärmschutzverordnung an Sonn- und Feiertagen in Wohngebieten ganztägig generell den Einsatz von Maschinen und Geräten.

Werktags ist der Einsatz in Wohngebieten nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Das ergibt sich aus der Bundesimmissionsschutzverordnung. Mit Lautstärken zwischen 85 und 110 Dezibel entspricht der Pegel eines Benzin-Laubbläsers dem Lärm an einer stark befahrenen Straße.

Beschwerden über Lärm außerhalb der erlaubten Zeiten können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Billiger und nervenschonender ist der gute alte Rechen, der auch nach Feierabend zum Einsatz kommen darf.

>>>Bürger können Laub in MEG-Müllsacke packen

Laubsäcke bekommen Bürger für 1,50 Euro pro Stück zum Beispiel in der Bürgeragentur (Schollenstraße 2), dem Bürgeramt (Löhstraße 22-26) oder direkt bei der MEG (Pilgerstraße 25). Zur Biotonne können zwei der Säcke dazustellt werden. Wer keine Tonne hat, muss einen Abholtermin beantragen. Das gesammelte Laub wird in Kompostierungsanlagen in Humus und Erde umgewandelt.
In der Herbstzeit sind die Laub- und Kehrmaschinender MEG ab 6 Uhr im Einsatz. Zunächst kehren Sie die Straßen unter Alleen und an anderen Stellen, an denen viel Laub liegt.