Mülheim. . Nach dem Tod eines acht Monate alten Säuglings Ende April soll laut Radiobericht gegen den Vater Anklage wegen Totschlags erhoben worden sein.
Einem unbestätigtem Bericht von Radio Mülheim zufolge hat die Staatsanwaltschaft im Fall des Ende April in Folge massiver Gewalt gestorbenen Säuglings Anklage wegen Totschlags gegen den zur Tatzeit 22-jährigen Vater erhoben.
Das Radio berichtete mit Verweis auf die Duisburger Staatsanwaltschaft als Quelle. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft wollte diese Information am Montag gegenüber dieser Zeitung aber nicht bestätigen, die ermittlungsleitende Staatsanwältin sei außer Haus. Ein Sprecher des Landgerichtes sagte, dass dort noch keine Anklageschrift eingelaufen sei. Eine Bestätigung blieb folglich auch hier aus.
Baby starb infolge einer schweren Hirnblutung
Das acht Monate alte Baby hatte der Vater selbst im April mit schwersten Kopfverletzungen ins St. Marien Hospital gebracht. Später wurde der Säugling ins Essener Uniklinikum verlegt, verstarb dort aber noch in der selben Nacht infolge seiner Hirnblutung. In anschließenden Vernehmungen hatte die 17-jährige Mutter den Vater schwer belastet. Die Ermittler hielten seine Version, er sei mit dem Baby auf dem Arm gestürzt, nicht für glaubhaft. Das Bild der Verletzungen passe mit der Schilderung nicht überein, hieß es frühzeitig. Der Vater kam in U-Haft.
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Seit Anfang Mai ist die ermittlungsleitende Staatsanwältin dieser Zeitung Antworten auf Fragen über die Rolle der Jugendämter am Tatort Mülheim und in Gelsenkirchen, wo die jungen Eltern bis kurz vor der Tragödie gelebt haben, schuldig geblieben.
Rolle des Gelsenkirchener Jugendamtes wird geprüft
Auch hierzu vermeldete das Radio am Montag etwas: Das Jugendamt Mülheim treffe keine Schuld, hieß es mit Verweis auf Aussagen „der Staatsanwaltschaft“. Das zuständige Jugendamt in Gelsenkirchen habe den Fall zum Zeitpunkt der Tat noch nicht an die Mülheimer Kollegen übergeben gehabt. Die Staatsanwaltschaft werde jetzt prüfen, ob das schneller hätte passieren müssen.