Mülheim. . Gehaltsdebatte: Ahmet Avsar erklärte am Montag mit seinem Anwalt öffentlich seine Sicht der Dinge. Er hat eine Strafanzeige gestellt.
„Einige Menschen wollen offensichtlich meinen Ruf schädigen und einen Betriebrat loswerden, der nicht brav die Geschäftsführerlinie fährt, sondern sich für die Mitarbeiter einsetzt.“ Das sagt Ahmet Avsar, Vorsitzender des RuhrbahnBetriebsrates. Wie nach einer Aufsichtsratssitzung durchsickerte, soll Avsar in den letzten drei Jahren zu viel Gehalt bekommen haben. Avsar hat nun Strafanzeige gestellt, weil „seine Personalakte manipuliert“ worden sei, wie sein Anwalt Ralf Scholten am Montag erklärte.
Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist die Anzeige „wegen Urkundenunterdrückung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht“ angekommen. Ein Gericht muss entscheiden, ob die höhere Gehaltsstufe korrekt war – auf begründete Empfehlung der damaligen Personalleitung (sie liegt der Redaktion vor).
Je nach Sichtweise geht es um 600 bis 1600 Euro
Laut Vergütungstabelle geht es um 600 bis 1600 Euro brutto mehr pro Monat, je nach Sichtweise. „Ich bin transparent und erwarte das auch von der Geschäftsleitung“, sagte Avsar. Er schilderte vor zehn Zeugen seinen Berufsweg beim Verkehrsbetrieb, die Ausbildung zum Kfz-Meister und Werkstattleiter. Seit 2012 ist er freigestellter Betriebsrat.
Neben dem Betriebsratsvorsitzenden sollen mindestens zwei weitere seiner Betriebsratskollegen vermeintlich zu viel Geld bekommen. Alle Höhergruppierungen stammen aus der Via-Zeit, der gescheiterten Ehe der Verkehrsunternehmen aus Mülheim, Duisburg und Essen. Die Ruhrbahn-Geschäftsführung zweifelt die Verträge an, obwohl Arbeitsdirektor Michael Feller auch bei Via für das Personal zuständig war, wie Avsar, sein Anwalt Scholten und Verdi-Sekretär Rainer Sauer betonten.
Vorwürfe per Mail noch vor der Betriebsratswahl
Zur Vorgeschichte: Am Abend vor der Betriebsratswahl erreichte die rund 200 Mülheimer Fahrerinnen und Fahrer eine anonyme Mail auf deren Privatadressen. Darin wurden Vorwürfe gegen Avsar laut. „Wir haben die Wahl trotzdem durchgeführt“, sagt Avsar, der danach zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt wurde. Damit war der E-Mail-Fall für die Betriebsräte erledigt, für die Geschäftsleitung dagegen nicht. „Die Anfrage an die Ruhrbahn-Datenschützer und -verarbeiter, wer die E-Mail-Adressen herausgegeben und den Brief verschickt hat, ist bis heute unbeantwortet“, sagt Avsar.
Für ihn und seinen Anwalt wiegt jedoch schwerer, dass sieben Seiten seiner Personalakte „in doppelter Ausführung mit unterschiedlichen Inhalten existieren. Es befanden sich in der Akte die Seiten 186 bis 192 einmal mit Tipp-Ex neu nummeriert und die ehemaligen Seiten, die meinen Höhergruppierungsvertrag betreffen, in einer Umlaufmappe. Die Seiten nach 192 sind nicht mehr nummeriert“, steht in der Strafanzeige. Die Personalakte lag nicht, wie üblich, im Aktenkeller, sondern im Safe des Vorzimmers von Arbeitsdirektor Feller, heißt es weiter.
Staatsanwaltschaft ist hellhörig geworden
Längst läuft bei der Ruhrbahn eine Solidaritäts-Aktion für Avsar. Mehrere hundert Beschäftigte haben unterschrieben. Heute verhandeln Betriebsrat und Geschäftsleitung wieder über die neue Betriebsvereinbarung für alle 1100 Fahrer. Avsar: „Wir setzen uns gestärkt an den Verhandlungstisch und lassen uns nicht einschüchtern.“
Die Duisburger Staatsanwaltschaft prüft, „ob ein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten des früheren MVG-Geschäftsführers, Klaus-Peter Wandelenus, gegeben ist beziehungsweise Vorermittlungen zu dieser Frage erforderlich sind“. In Betracht könnten insbesondere Korruptionsdelikte kommen, hieß es auf Anfrage dieser Zeitung.
Beteiligungs-Chef fordert „eine saubere Analyse“
Eine Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft bislang nicht vor. Dr. Hendrik Dönnebrink als Chef der städtischen Beteiligungsholding, unter deren Dach die MVG zur besagten Zeit der Gehaltssprünge firmierte, betonte, dass Vorverurteilungen fehl am Platze seien; es gelte zunächst für alle Beteiligten eine Unschuldsvermutung. „Ich will eine saubere Analyse haben und auch hören, was Herr Avsar zur Sache sagt.“
Dönnebrink wünscht sich eine „professionelle Aufarbeitung außerhalb der Öffentlichkeit“. Er lässt sich anwaltlich beraten. Denn am Ende wäre es auch an ihm zu entscheiden, ob eine Strafanzeige gegen Wandelenus und Avsar zu stellen ist. Dönnebrink verweist darauf, dass die Prüfung zunächst beim Nahverkehrsbetrieb zu verorten sei, „Personalangelegenheiten sind nicht Bestandteil des Beteiligungscontrollings“. Die Beteiligungsholding will ihre Frage an die Ruhrbahn stellen, um die Mosaiksteine zusammenzubekommen.
Ruhrbahn wittert Korruption bei der MVG
Die Ruhrbahn-Geschäftsführung gab zu der Gehalts-Affäre um ihren Betriebsratsvorsitzenden Ahmet Avsar am Montag eine Erklärung ab; für ein Gespräch mit dieser Redaktion stand aber keiner der zwei Geschäftsführer zur Verfügung.
Die Ruhrbahn gibt an, im Januar ein anonymes Schreiben bekommen zu haben, das „Hinweise auf die Gewährung und Annahme von Vorteilen gegenüber beziehungsweise von Betriebsratsmitgliedern“ enthalten habe. Daraufhin sei die Geschäftsführung den Vorwürfen mit einem „standardisierten Verfahren“ nachgegangen. So hätten zwei Anwaltskanzleien den Gehaltssprung von Betriebsrat Avsar im Jahr 2015 um gleich drei Entgeltgruppen überprüft. Es seien unabhängige Gutachten, wies die Ruhrbahn die umfassende Kritik der Gewerkschaft Verdi zurück – auch die, dass die Vorwürfe gegen Avsar ausgerechnet jetzt laut werden, da Avsar jüngst die Pläne der Ruhrbahn zur Betriebsvereinbarung für das Fahrpersonal scharf kritisiert hatte.
Ruhrbahn spricht von unzulässiger Begünstigung
Beide Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass eine unzulässige Begünstigung Avsars vorliege. Die zu viel gezahlten Leistungen fordere man nun zurück, die „überhöhten Vergütungszahlungen“ an Avsar werde die Ruhrbahn „unverzüglich einstellen und auf ein zulässiges Maß zurückzuführen“. Dies sei keine „hanebüchene Lohnkürzung“, wie von Verdi jüngst beklagt, sondern basiere auf dem Betriebsverfassungsgesetz.
Dieses regelt, dass Betriebsräte bei der Lohnentwicklung gegenüber der Belegschaft weder benachteiligt noch bevorteilt werden dürfen. Die Begünstigung eines Betriebsratsmitglieds „um seiner Tätigkeit willen“ ist laut Paragraf 119 als Straftat zu werten. Ein Sprung um mehrere Gehaltsstufen für einen Betriebsrat kann jedoch auch völlig rechtens sein – und zwar in dem Fall, dass ein Betriebsrat nur aufgrund seiner aktuellen Tätigkeit daran gehindert ist, sich für eine höhere Position im Unternehmen zu bewerben. Eine Höhergruppierung kann auch legitim sein, wenn Kollegen in vergleichbarer Position diese auch erhalten.
Begründung zur Höhergruppierung liegt vor
Avsar macht genau dies für sich geltend. Er hat der Redaktion die Begründung für seine Höhergruppierung vorgelegt, die die Personalchefs der MVG seinerzeit Geschäftsführer Wandelenus zur Zustimmung vorgelegt haben. Darin heißt es, dass Kollegen von Avsar, die mit ähnlichen Aufgaben betraut waren wie er vor seiner Betriebsratstätigkeit, mittlerweile einige Gehaltsstufen höher eingruppiert seien.