Duisburg./Mülheim. . Das Landgericht Duisburg hat fünf Männer verurteilt. Sie sollen auch ein Kupferdach in Mülheim geklaut haben. Das Metall verkauften sie in Venlo.

Mit deutlichen Strafen endete am Mittwoch vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen fünf ­Rumänen. Wegen schweren Bandendiebstahls verurteilte die 3. Große Strafkammer die vier 22 bis 36 Jahre alte Männer zu Gefängnisstrafen zwischen 22 Monaten und fünfeinhalb Jahren. Ein Heranwachsender wurde derweil zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.

Die Angeklagten, die alle aus einer Region südlich von Bukarest stammen, kannten sich schon seit geraumer Zeit: Bereits vor ihrer Übersiedlung nach Deutschland hatten sie gemeinsam in einem Wagenlager in Italien gehaust. Ohne dort gemeldet zu sein, hielten sie sich seit Ende 2016 in Mülheim, Oberhausen und Duisburg auf.

Material wurde in Venlo verkauft

Zwischen Januar und März 2017 hatten die fünf Männer in wechselnder Täterschaft Metalldiebstähle in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz begangen. Bevorzugte und in der Regel zuvor sorgfältig ausgespähte Objekte waren Solar-Parks, aus denen sie die oft kilometerlangen Kupferkabel herausrissen und weit unter Preis im nahen Venlo verkauften.

„Was die Täter für ihre Beute erzielten, stand in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden“, so der Vorsitzende. Allein in einem Fall hatten die Männer Kupferkabel im Wert von 5000 Euro gestohlen, die Reparatur der Anlage verschlang 190 000 Euro.

Akribische Ermittlungsarbeit führt zu Erfolg

Erheblichen Schaden hatten die Diebe auch angerichtet, als sie in der Nacht zum 28. Januar das Wasserforschungsinstitut IWW an der Moritzstraße in Styrum heimsuchten. Innerhalb weniger Stunden demontierten sie 450 Quadratmeter Kupferdach und verursachten so einen Schaden von fast 50 000 Euro.

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In akribischer Ermittlungsarbeit – durch Auswertung der Daten von Funkzellen und GPS-Ortung der für die Taten benutzten Fahrzeuge – waren Ermittler den Angeklagten auf die Spur gekommen. Zu deren Gunsten wertete das Gericht am Ende des achttägigen Prozesses vor allem weitgehende Geständnisse.