Mülheim/Essen. . Offiziell ist das Konzert am 22. Juli auf dem Flughafen Essen/Mülheim ausverkauft. Im Internet gibt es aber noch Tickets: bis 425 Euro pro Karte.
Falls Ed Sheerans Rotschopf am 22. Juli 2018 tatsächlich am Flughafen Essen/Mülheim auftaucht, haben sich seine Fans mehr als ein Jahr lang gefreut. Am 8. Juli 2017 um 11 Uhr ging der offizielle Vorverkauf los, exklusiv über das Internetportal Eventim. Innerhalb von zwei Tagen, so meldete der Tourveranstalter FKP Scorpio, waren alle Karten weg. Zu Preisen von 65 bis 85 Euro plus Gebühren gab es maximal vier Tickets pro Bestellung. Auf dem Schwarzmarkt und bei Auktionsplattformen sind aber immer noch Tickets erhältlich, zu Spitzenpreisen bis 425 Euro, falls man auf einen Sitzplatz Wert legt.
Für mehr als 80 000 Fans ist auf dem Gelände Platz, auf offiziellem Wege bekommt man allerdings schon lange keine Karten mehr. „Einzelne Tickets sind zwar zurück in den Pool gegangen“, erklärt Bernd Zerbin, Sprecher des Hamburger Konzertveranstalters FKP Scorpio, „beispielsweise, weil der Kaufpreis nicht abgebucht werden konnte“. Doch diese sind auch schon wieder seit Monaten weg.
Bis zu 368 Euro für zwei Stehplätze
Wenn man nun statt dessen bei Ebay zugreift, wo noch reichlich Karten angeboten werden (mit Startpreisen bis zu 368 Euro für zwei Stehplätze), könnte es ein Problem geben: Alle Tickets sind personalisiert, also mit den Namen der Käufer versehen. Auf Ebay findet man hierzu den Hinweis: „Dies sollte vor Ort keine Relevanz haben“, da kaum Ausweisüberprüfungen stattfinden dürften. Bernd Zerbin vom Konzertveranstalter sagt hingegen: „Diese Vermutung würde ich nicht bestätigen. Dass man sicher nicht jeden nach dem Ausweis fragt, ist eine andere Sache.“ Eine Möglichkeit, Karten umzuschreiben, soll es ab dem Frühjahr 2018 über Eventim geben. Details hierzu sind aber noch nicht bekannt. Gedacht ist diese Option für Leute, die am 22. Juli tatsächlich verhindert sind.
Fraglich ist auch, was passiert, wenn das Konzert abgesagt wird. Denn bekanntlich wird immer noch um den Schutz der brütenden Feldlerche gerungen. Wer Tickets über die offiziellen Portale erworben hat, kann sie in diesem Fall zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Christiane Lersch, Leiterin der Verbraucherzentrale Mülheim erklärt hierzu: „Falls die Veranstaltung ausfällt, ist der Nominalpreis der Karten zu zahlen. Für den Rest kann man sich an den Verkäufer wenden, den man aber erst einmal kennen muss. Genau dies ist aber bei einigen Plattformen problematisch.“
Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen
Onlineplattformen wie Ticketbande oder Viagogo sind beispielsweise nur Vermittler, nicht die Vertragspartner. Und bei Ebay heißt es: „Privatverkauf, daher ist das Ticket vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen“.
Die Verbraucherzentrale rät daher grundsätzlich davon ab, Karten über inoffizielle Händler zu beziehen. Zumal „die Vermittler ja auch Geld verdienen wollen“, so Christiane Lersch, „und entsprechend hohe Gebühren aufschlagen.“