Mülheim. . Laut Heimaufsicht gibt es 143 Plätze, doch der Bedarf sei größer. Angehörige oder Krankenhäuser müssen bei jedem einzelnen Heim nachfragen.

  • Bedarf besteht etwa nach Krankenhausentlassungen oder wenn pflegende Angehörige verhindert sind
  • In Mülheim gibt es nur „eingestreute“ Kurzeitpflegeplätze, keine Einrichtung ist darauf spezialisiert
  • Neue Pflegeheime mit zusätzlichen Plätzen wird es in absehbarer Zeit nicht geben

In den 17 Mülheimer Altenheimen können insgesamt 1870 Menschen untergebracht werden. Nach Ansicht der städtischen Heimaufsicht genügt das. Was aber offenbar fehlt, sind Kurzzeitpflegeplätze, die nur für einige Wochen benötigt werden. Und manchmal ist es eilig.

Bedarf besteht, wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden, aber nicht gleich nach Hause zurück können – der klassische Fall von Kurzzeitpflege. Wenn pflegende Angehörige Urlaub machen möchten oder selber krank sind, handelt es sich rein rechtlich um „Verhinderungspflege“, doch das Problem ist das gleiche: Gesucht wird ein Haus, das den Pflegebedürftigen vorübergehend aufnimmt.

143 „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze

Nach Angaben von Saskia-Alexandra Kühle, Leiterin der Heimaufsicht, gibt es in Mülheim momentan 143 „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze. Das bedeutet: Kein Pflegeheim bietet ausschließlich befristete Plätze an, sondern verschiedene Einrichtungen stellen leere Betten für diesen Zweck zur Verfügung. „Es sind zu wenige Plätze“, meint Kühle. „Wenn es um Krankenhausentlassungen geht, schauen wir schon über die Stadtgrenzen hinaus. Und immer wieder kommen hilfesuchende Anrufe von Leuten, die privat pflegen und kurzfristig eine Lösung suchen.“

Eine zentrale Übersicht, welche Einrichtung gerade freie Kapazitäten hat, gibt es nicht. „Man muss leider alle Heime abtelefonieren.“

Zwei bis drei Anrufer täglich suchen Übergangslösung

Simone Assmann, Pflegedienstleiterin im Evangelischen Wohnstift Dichterviertel, teilt die Ansicht der Heimaufsicht, dass es an Kurzzeitpflegeplätzen mangelt. Ihr Haus sei derzeit komplett belegt, „und es gibt sehr viele Anfragen, definitiv“. So kämen täglich allein zwei bis drei Anrufe von Krankenhäusern, die eine Übergangslösung für pflegebedürftige Patienten suchen.

Auch im Bonifatius-Haus, das früher deutlich mehr Plätze und fast immer freie Kapazitäten hatte, ist es jetzt gelegentlich eng. Aktuell sind dort nach Auskunft von Kundenmanagerin Annelie Egener sechs Kurzzeitbewohner untergebracht, von insgesamt 150 Senioren.

Mülheimer Seniorendienste bieten 18 Plätze

„Dies schwankt sehr stark“, sagt Egener, „und lässt sich nicht planen. Wir müssen auch immer sehen, ob wir Voranmeldungen haben.“ Es gebe Stammgäste, die über Jahre regelmäßig kommen und jeweils für die Kurzzeitpflege vorgemerkt werden. Dann könne es sein, dass Krankenhäuser Bedarf hätten, das Bonifatius-Heim aber absagen muss.

Die Mülheimer Seniorendienste bieten in ihren drei Häusern – Gracht, Kuhlendahl und Auf dem Bruch – insgesamt 18 Kurzzeitpflegeplätze an. „Und die sind auch immer gut ausgelastet“, erklärt Geschäftsführer Alexander Keppers. Die Nachfrage sei tatsächlich groß, die Situation aber noch zu meistern: „Wenn den Leuten egal ist, in welche Einrichtung sie ziehen, bekommen sie meist in überschaubarer Zeit einen Platz.“ Was jedoch nicht möglich sei: Im Januar anzurufen und für September einen Kurzzeitpflegeplatz zu reservieren, parallel zur Urlaubsplanung. „Plätze frei halten können wir nicht“, so Keppers.

Engpässe zu Urlaubszeiten und Weihnachten

Die Krankenhäuser, bei denen Entlassungsmanagement ein eigenes Aufgabengebiet ist, setzen auf „gute Kontakte zu allen Heimen hier in der Stadt“, wie Sabine Prüßmann vom Sozialdienst des St. Marien-Hospitals erläutert. „Wir versuchen immer, ins gewünschte Haus zu vermitteln, suchen aber auch über die Stadtgrenzen hinweg.“

Eine ungesicherte Entlassung, versichert sie, gebe es nie. Engpässe bei Kurzzeitpflegeplätzen allerdings schon, „zu Urlaubszeiten oder auch zu Weihnachten“.

Und dabei wird es vorerst wohl auch bleiben: „Da in Mülheim nicht unmittelbar die Eröffnung neuer Einrichtungen bevorsteht“, resümiert Saskia-Alexandra Kühle von der städtischen Heimaufsicht, „kommen in absehbarer Zeit wohl keine Plätze hinzu.“

>> ERSATZPFLEGE: KASSE ZAHLT MAXIMAL FÜR SECHS WOCHEN PRO JAHR

Wenn eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer Ersatzpflege für
maximal sechs Wochen im Jahr. Gezahlt werden insgesamt bis zu 1612 Euro für stationäre oder ambulante Betreuung.

Dabei muss allerdings mindestens Pflegegrad 2 festgestellt sein. Einzelheiten regelt das Sozialgesetzbuch in § 39 SGB XI.

Ergänzend können auch noch weitere Mittel zur Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, die laut § 42 SGB XI für eine Übergangszeit etwa nach Krankenhausaufenthalten oder in Krisensituationen greift.