Mülheim. 33-Jähriger steht unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung vor Gericht.
- Ein 33-jähriger Angeklagter soll einen Farbigen am Hauptbahnhof attackiert und bedroht haben
- Er soll den Geschädigten als „Bimbo“ bezeichnet und ihn mit einem Messer bedroht haben
- Für die Verhandlung vor dem Duisburger Landgericht sind weitere drei Sitzungstage angesetzt
Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Widerstandes muss sich seit Donnerstag ein 33-jähriger Mann aus Mülheim vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft eine rechtsextreme politische Einstellung attestiert, soll am 13. Januar am Mülheimer Hauptbahnhof einen dunkelhäutigen Mann attackiert und sich anschließend mit der Polizei angelegt haben.
Der 33-Jährige soll den Geschädigten, der ihm zufällig vor einem Schnellrestaurant begegnete, als „Bimbo“ beschimpft und ihn aufgefordert haben: „Drecksneger, geh doch nach Hause.“ Dann soll er den Mann mit Pfefferspray besprüht haben, wobei er ein Messer in der linken Hand gehalten haben soll.
Zeuge flüchtete in Kunden-Center der MVG
Der Zeuge flüchtete in das Kunden-Center der Mülheimer Verkehrsbetriebe. Durch die Scheibe soll der Angeklagte drohende Gesten mit dem Finger am Hals gemacht haben. Als Sicherheitskräfte der Verkehrsbetriebe und später auch Polizisten eingriffen, soll der 33-Jährige am Bahnsteig auf die U-Bahn gewartet haben - mit dem Messer und dem Pfefferspray in der Hand. „Der Schwatte hat mich belästigt“, soll er den Polizisten mitgeteilt haben, bevor er versuchte, in die Bahn zu steigen. Als die Beamten ihn daran hindern wollten, soll er einen Polizisten getreten haben.
Der Angeklagte, der aufgrund psychischer Probleme seit seiner Jugend in Wohngruppen und Einrichtungen lebt, stellt sich als das eigentliche Opfer des Vorfalls dar. „Der Zeuge hat mich böse angesehen und kam drohend auf mich zu.“ Er habe das Spray und das Messer nur gezeigt, um den Mann abzuschrecken. Doch der habe ihn bis zum Bahnsteig verfolgt. Er habe sich erst gegen die Polizei gewehrt, als die ihn grundlos angefasst habe. Nein, er sei nicht rechtsextrem, behauptet der Angeklagte. „Gegenüber Ausländern bin ich offen, aber konservativ eingestellt.“
Volles Vorstrafenregister
Das Vorstrafenregister spricht eine andere Sprache: Das Landgericht Bochum hatte den 33-Jährigen für einen Vorfall verurteilt, bei dem er 2010 einen dunkelhäutigen Mann mit Pfefferspray besprühte. Und es gab Strafe, weil sich der Angeklagte ein Hakenkreuz auf den Arm tätowieren ließ. „Das ist heute nur noch ein schwarzer Kasten“, so der 33-Jährige. „Davon habe ich mich distanziert.“ Für das Verfahren sind bis Mitte September drei weitere Sitzungstermine geplant.