Mülheim. . Hindernis ist für Rehe unüberwindbar, kritisiert ein Anwohner. Zaun schützt die Bodenbrüter, sagt die Stadt. Erhaltungsdüngung auf den Wiesen.
- Dem Regionalverband Ruhr gehören 120 Hektar des Aubergs, darunter die Hundewiese
- Die Wiese am Oberlauf von Haubach/Schmitterbach, die neu eingezäunt ist, wurde zuvor stets gemäht
- Die Düngung im Naturschutzgebiet muss ein Landwirt mit den Biologen des RVR abstimmen
Als Selbecker Auberg-Anrainer beobachtet Hans Masshoff aufmerksam, was vor seiner Haustür geschieht. So fiel ihm unlängst auf, dass eine große Wiese, gegenüber der Hundewiese am Ende des Eschenbruchs, nun eingezäunt ist, mit einem Schafszaun.
So ein Drahtknotenzaun sei fürs Rehwild unpassierbar, kritisiert er. „Hier wurde der Wildwechsel abgeklemmt – wie verträgt sich das mit dem Naturschutz?“ Zudem sei auch noch ein Biotop in der Wiese.
Gülle mit schwerem Gerät eingebracht
Außerdem: Schon im März habe nicht nur er sich darüber gewundert, dass auf der nicht umzäunten Wiese auf der anderen Seite des eingezäunten Geländes tagelang Gülle aus Holland ausgebracht worden sei. Mit großen Treckern, schweres Gerät, das „mit breiten Auslegern alle 40, 50 cm eine Furche zieht, mit Gülle auffüllt und wieder zuschiebt.“ Ein Großteil der Auberg-Fläche sei zur Nutzung verpachtet, vermutet der langjährige Anwohner. Er hat den Verdacht, dass dies dem Naturschutz zuwiderlaufe, während der Bürger immer weiter eingeschränkt werde.
Die Stadtverwaltung bestätigte, dass dem RVR (Regionalverband Ruhr) 120 Hektar des Aubergs gehören, darunter die Hundewiese. Die 7 ha große Wiese am Oberlauf von Haubach/Schmitterbach, die neu eingezäunt ist, wurde zuvor stets gemäht. Nun weiden dort Robustrinder ganzjährig, ohne Zufütterung. Ziel sei, so Gabriele Wegner, die Fläche „auszumagern“, um die Artenvielfalt zu erhöhen. „Der Zaun soll nicht nur die Rinder innen, sondern vor allem auch kleinere Hunde draußen halten“, betonte die stellvertretende Leiterin des Umweltamtes. Vor allem sollen bodenbrütende Arten wie Kiebitz oder Feldlerche geschützt werden, betont sie. Freilaufende und wildernde Hunde, die Rehe gerissen hatten, sorgten vor einiger Zeit für Aufregung am Auberg. Die Situation mit den Hunden nennt Wegner „entspannt, aber nicht gelöst“.
Bodenbrüter haben Vorrang
Dem Schutz der Graureiher vor Störenfrieden dient auch der relativ neue Schafszaun im Schutzgebiet Tongrube Rotkamp (Saarner Aue) – hier allerdings mit Wilddurchlässen. Biologen sehen kein Problem darin, dass diese am Auberg fehlen, Rehe würden Wege finden: „Man kann nicht immer zu 100 Prozent alles abdecken“, so Wegner. Der Schutz der Bodenbrüter habe Vorrang. „Wenn man ein Gebiet beruhigt, kommen die Vögel wieder“, erinnert sie an Kocks Loch, wo nach 30 Jahren wieder die Braunkehlchen nisten würden.
Das Biotop innerhalb der Rinderwiese, der Quellbereich, wird bei Nässe durch einen Rinderzaun abgetrennt, damit Bodenschäden durch Tritte vermieden werden.
80 Hektar werden bewirtschaftet
Der RVR lässt 80 ha der Grünflächen von Landwirten bewirtschaften. Nach einem Konzept, an dem die Biologische Station beteiligt ist. Das Naturschutzgebiet (NSG) „Oberläufe des Wambachs“ gehört zu zwei Dritteln dem RVR, ca. 30% (15 ha) werden als Wiese, Obstwiese oder -weide bewirtschaftet, der Rest ist Wald. Das NSG „Schmitterbachtal“ gehört zu zwei Dritteln dem RVR, dort werden ca. 70% ( 20 ha) als Grünland bewirtschaftet, der Rest ist Wald oder Brache.
Zweimal im Jahr darf gemäht werden
Im Naturschutzgebiet darf zweimal im Jahr gemäht werden, ab Mitte Juni und ab Mitte September. Chemie ist verboten. „Es handelt sich um eine Erhaltungsdüngung“, so Barbara Klask, RVR-Sprecherin. „Im Naturschutzgebiet darf man bis zur Gehaltsklasse B in einer bestimmten Menge düngen.“ Das sei im Pachtvertrag geregelt. Der Landwirt müsse das mit den Biologen des RVR abstimmen. Die Düngung sei per Spezialgerät mit großen Reifen erfolgt, die den Druck verteilen, und damit die Bodenverdichtung verringern, erklärt Gabriele Wegner. „Die Gülle wird nicht wie früher aufgespritzt, sondern in kleine Schlitze eingepresst. So wird Auswaschen in Gewässer verhindert.“