Mülheim. Ein Mülheimer Bürger beklagt zur Brutzeit eine massive Rodung an der Wolfsbank. Die Stadt sieht keinen Grund zur Prüfung. Der BUND übt Kritik.

  • Ein Anwohner der Wolfsbank in Mülheim-Heißen klagt über Rodungen zur Brutzeit auf dem parkähnlichen Areal
  • Die Artenschutzbeauftragte der Stadt sieht mit Verweis auf den Bebauungsplan aber keinen Grund einzuschreiten
  • Das städtische Vorgehen stößt auf Kritik des örtlichen BUND: Es gebe keinen triftigen Grund für die Rodung

Ein Anwohner der Wolfsbank in Heißen klagt über Rodungen auf dem parkähnlichen Areal, das sich bis zur Straße „An der Seilfahrt“ erstreckt. Obwohl das Bundesnaturschutzgesetz das Roden in der Zeit vom 1. März bis 30. September untersagt, sieht die Artenschutzbeauftragte der Stadt keinen Grund, den Grundstückseigentümer zu maßregeln. Das stößt auf Kritik.

Der Anwohner berichtete dieser Tage am Lesertelefon, dass eine Firma im April mit den Rodungen begonnen habe. „Sie hat die schöne große Wildnis einfach plattgemacht“, kritisiert er, dass keine Rücksicht auf die dort brütenden Vögel genommen worden sei. „Das ist doch nicht nötig, die paar Singvögel, die wir noch haben, kaputt zu machen“, äußert er sein Unverständnis und berichtet davon, dass nun bei Vögeln, die offenbar ihre verschwundenen Nester suchten, deutlich ihre Verzweiflung wahrnehmbar sei. „Sie schreien.“

BUND kritisiert Sichtweise der Stadt

Die Artenschutzbeauftragte der Stadt, so Verwaltungssprecher Volker Wiebels am Freitag, stelle fest, dass vor Ort der Bebauungsplan T5 greife. In einem solchen Fall sei keine Genehmigung für die Rodung einzuholen, auch wenn – wie in diesem Fall – noch kein Bauantrag eingereicht sei. „Zwar muss der Eigentümer sicherstellen, dass dort, wo gerodet wird, keine Nistplätze sind, aber er muss es uns nicht nachweisen.“ Wofür dann das Gesetz? Dieses mache da keine klaren Vorgaben, so Wiebels. „Rechtlich hat der Eigentümer alle Möglichkeiten – und wir keine Chance.“ Die Stadt werde vor Ort keine Kontrolle vornehmen.

Diese Sichtweise kritisiert der örtliche BUND-Vertreter Thorald vom Berg, der über 30 Jahre lang für die Untere Landschaftsbehörde der Stadt tätig war. Eine Rodung zur Brutzeit sei triftig zu begründen, ohne Bauantrag gebe es diesen triftigen Grund offensichtlich nicht. Eine Bebauungsplan, zudem von Anfang der 90er-Jahre, könne kein Freifahrtschein sein. In der Zwischenzeit könne einiges gewachsen sein. Vom Berg äußerte sein Unverständnis, dass die Artenschutzbeauftragte beim geschilderten Fall „nicht rausfährt, es sauber klärt und vielleicht sagt: Hier hat einer über das Ziel hinausgeschossen.“ Jeder, der zu dieser Jahreszeit die Säge zur Rodung raushole, so vom Berg, „hat keine Ahnung. Das ist der falsche Zeitpunkt. Das hätte im Winter geschehen können.“