Mülheim. Kurz vor der Kommunalwahl steht OB-Kandidat Stefan Zowislo im Blickpunkt: Er nutzte (bis Donnerstag) einen umstrittenen Google-Analysedienst für seine Webseite. Die Landesdatenschutz-Sprecherin nimmt Zowislo in Schutz: Oft werde das Programm in Ungewissenheit der Problematik verwendet.
Mülheims Kommunalwahlkampf und der Datenschutz – ein heißes Thema. Nun stand der OB-Kandidat der CDU, Stefan Zowislo, im Blickpunkt. Er nutzte (bis zum Hinweis der WAZ am Donnerstag) auf seiner Seite www.stefanzowislo.de einen Analysedienst von Google, den der Landesdatenschutz nicht mit deutschem Recht im Einklang sieht.
„Google Analytics” heißt das kostenlose Programm, das auf Zowislos Webseite versteckt integriert war. Über das Programm werden kleine Textdateien (Cookies) auf dem Rechner der Nutzer gespeichert, die deren Benutzerverhalten auf einem Google-Rechner in den USA festhalten – samt IP-Adresse. Dem Betreiber bietet der Service Informationen etwa darüber, woher die Nutzer kommen und welche Inhalte der Seite sie wie lange aufgerufen haben.
„Was Google mit den Daten macht, ist unklar”, sagt Bettina Gayk, Sprecherin des NRW-Landesdatenschutzbeauftragten. Ihre Behörde sieht in der Verwendung des Google-Dienstes eine Missachtung des deutschen Datenschutzrechtes, da Google die IP-Adresse der Nutzer ungekürzt erfasse und damit eine Identifikation des Rechners möglich sei, mit dem die Seite aufgerufen worden ist. Sei ein Besucher bei einem der zahlreichen anderen Google-Dienste mit seinen persönlichen Daten registriert, sei es theoretisch möglich, für ihn ein Profil zu erstellen, das seine Wege in der virtuellen Welt nachzeichne. Eine Datenschutzgarantie räume Google nur seinen Kunden ein, im besagten Fall also Stefan Zowislo – nicht den Besuchern seiner Webseite.
Jüngst hat der Landesdatenschutz 200 Unternehmen und Behörden, die Google Analytics nutzten, aufgeklärt. 160 hätten den Dienst direkt von ihrer Seite verbannt. Leider habe der Landesdatenschutzbeauftragte gemäß Telemediengesetz die Zuständigkeit an die Bezirksregierungen abtreten müssen, so Gayk. Sonst hätte man gegen die anderen 40 Webseiten-Betreiber ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Es sei nicht der „Riesen-Datenskandal”, nimmt die Landesdatenschutz-Sprecherin Stefan Zowislo zwar nicht aus der Verantwortung, aber doch in Schutz. Meist werde das Google-Programm in Unwissenheit der Problematik verwendet. Das beteuerte auf Anfrage auch der OB-Kandidat der CDU. Die mit der Betreuung seines Web-Auftritts beauftragte Agentur schaltete noch am Donnerstag den Dienst ab.