Mülheim. Im vergangenen Jahr gingen die Hinterlassenschaften von zwölf Bürgern ans Land NRW. Vererbt wird alles – vom Sparbuch über Schmuck bis zum Grundstück.
- Die Höhe des Erbes kann sehr unterschiedlich ausfallen
- Von 23 Euro bis zum Gartengrundstück
- Meistens werden Möbel und Autos hinterlassen
Wenn jemand ohne Familienangehörige verstirbt, und es niemanden gibt, der das Erbe antreten kann oder möchte, so fällt der Nachlass letztlich an das Land NRW. Sogenannte Fiskalerbschaften kommen auch in Mülheim immer mal wieder vor, wenn auch nicht sehr häufig: Der Nachlass von zwölf Mülheimer Bürgern ging im letzten Jahr an das Land, teilte die Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage mit. In ihrem Einzugsbereich wurden im Jahr 2015 insgesamt 304 neue Fiskalerbschaften gemeldet.
„Vererbt wird grundsätzlich alles“, erklärt Christian Brämswig aus der Pressestelle der Bezirksregierung. „Zum Beispiel Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Fahrzeuge, Grundstücke, Gesellschaftsanteile – oder auch Schulden.“ Das Vermögen, das sich aus dem Nachlass ergibt, müsse jedoch für die Schulden ausgegeben werden.
Die Höhe des vererbten Vermögens kann sehr unterschiedlich ausfallen, berichtet Oliver Enaux, Verwaltungsleiter am Mülheimer Amtsgericht. Die dortige Nachlassabteilung befasst sich mit dem Thema, bei der Hinterlegungsstelle laufen die ermittelten Werte am Ende auf.
„Diese Werte gehen von mehreren 10.000 Euro bis zu 23 Euro“, so Enaux. „Häufig handelt es sich um hinterlassene Wohnungseinrichtungen oder auch Autos.“ Rund 90 Fälle musste die Mülheimer Nachlassabteilung seit dem Jahr 2012 darauf überprüfen, ob sie unter das Fiskalerbrecht fallen oder nicht.
Auch Grundstücke werden hin und wieder vererbt, die das Land dann veräußert, was jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von vier Immobilien, die in den vergangenen Jahren von Mülheimern hinterlassen worden sind, spricht die Bezirksregierung. Das seien eine Eigentumswohnung gewesen und zwei Gartenland-Grundstücke. Auch sei ein sanierungsbedürftiges ehemaliges Fabrikgelände vererbt worden. Nähere Angaben dazu wurden nicht gemacht. „Problematisch in der Abwicklung sind Grundstücke, die mit Altlasten belastet sind“, so Brämswig. „Immobilien, die das Land erbt, sind häufig im schlechten Zustand. Dort ist eher mit einem Wertverlust zu rechnen.“
Drei Jahre schlummert die Erbschaft
Beim Nachlassgericht – zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – kümmern sich Nachlasspfleger um den Verkauf von Hinterlassenschaften wie Autos oder Möbeln, wenn es niemanden gibt, der Anspruch darauf erhebt, erklärt der Mülheimer Verwaltungsleiter Oliver Enaux.
Wenn es keine Angehörigen gibt, erreiche das Gericht die Information über den Todesfall häufig vom Vermieter oder auch von der Polizei. Handelt es sich um große Erbschaften, würden auch Unternehmen beauftragt, um mögliche Erben zu ermitteln. Diese Fachleute suchen möglicherweise dann weltweit nach den Erben. „Diese Kosten können hoch sein. Daher lohnt sich das aber nur bei wirklich großen Vermögen“, so Oliver Enaux.
Die Erbensuche darf auch etwas Zeit in Anspruch nehmen: Drei Jahre „schlummern“ die kleine und die große Erbschaft in der sogenannten Hinterlegungsstelle am Gericht. Wenn sich bis dann noch keine Erben gemeldet haben, stellt das Nachlassgericht die „Fiskalerbschaft“ fest. Nach frühestens drei Jahren erst geht eine Hinterlassenschaft an das Land über.