Mülheim. Die Stadt Mülheim zahlt bei Diebstahl nur Schadenersatz für notwendige Gebrauchsgegenstände. Geklaute Handys und Geldbörsen werden nicht ersetzt.

Die Sportstunde am letzten Maitag dieses Jahres wird einer Mülheimer Gymnasiastin wohl noch länger in übler Erinnerung bleiben. Nicht, dass sie sich bei einer Übung blamiert oder verletzt hätte — nein, ihr neues Handy wurde geklaut.

Die 13-Jährige (Name der Redaktion bekannt) hatte es in eine Wertsachenkiste in der Turnhalle gelegt, „im Vertrauen darauf, dass die Halle beim Verlassen abgeschlossen wird“, wie die Eltern später an die Schulleitung schrieben. Die Klasse trainierte draußen auf dem Sportplatz, als sie zurück kehrte, war das Handy weg. Unauffindbar. Ein 249-Euro-Modell, erst wenige Wochen vorher gekauft. Die Familie erstattete Anzeige bei der Polizei und hoffte, dass die Versicherung der Schule den Schaden begleicht. Doch dazu wird es nicht kommen.

Handy muss selbst ersetzt werden

„Deckungsschutz“, so teilte das Rats- und Rechtsamt den Eltern nun schriftlich mit, „besteht nur für Gegenstände, welche für den Gebrauch im Schulbetrieb bestimmt sind und benötigt werden.“ Ein Mobiltelefon sei dagegen ein „rein privat genutztes Gerät“. Für Ersatz müssen die Bestohlenen also selber sorgen, und auf diese Verfahrensweise können sich auch alle zukünftig Betroffenen einstellen.

Viele Kinder schließen ihre Räder auf dem Schulgelände ab, wie hier an der Willy-Brandt-Schule. Wenn diese Fahrräder  gestohlen werden, stehen die Chancen auf Schadenersatz nicht schlecht.
Viele Kinder schließen ihre Räder auf dem Schulgelände ab, wie hier an der Willy-Brandt-Schule. Wenn diese Fahrräder gestohlen werden, stehen die Chancen auf Schadenersatz nicht schlecht. © Funke Foto Services

Wie Stadtsprecher Volker Wiebels auf Anfrage erläutert, besteht kein Versicherungsschutz gegen Diebstahl in den Schulen. Früher habe es einen Versicherungsverbund der Städte zu diesem Zweck gegeben, aber „die Schäden sind so gering, dass es sich finanziell nicht lohnte“. Aus Haushaltsmitteln leiste die Stadt nun freiwillig Schadenersatz, aber nur in speziellen Fällen, „wenn Gebrauchsgegenstände gestohlen werden, die in engem Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehen, Kleidung beispielsweise, Handys, Schmuck und Geldbörsen gehören nicht dazu“.

Maximal würden aus allen Schulen der Stadt insgesamt zehn Diebstähle pro Jahr gemeldet. Der gerade beschriebene Fall war der siebte in 2016. Meist, so Wiebels weiter, würden Fahrräder entwendet. Falls sie auf dem Schulgelände standen und abgeschlossen waren, „begleichen wir Schäden so, wie auch die Versicherungen es handhaben“.

Maximal 300 Euro pro gestohlenem Rad

Gezahlt wird ein Höchstbetrag von 300 Euro, sofern das Rad nicht älter war als sieben Jahre. Grundsätzlich, so der Stadtsprecher, „scheinen die Schulen in Mülheim relativ sicher zu sein“.

In dieser Mission ist auch Martin Rieth unterwegs: Als Jugendkontaktbeamter der Polizei führt er Präventionsprojekte in allen weiterführenden Schulen der Stadt durch. Dabei spiele oft auch das Thema Diebstahl eine Rolle: „Dass Kinder sich gegenseitig bestehlen“, so Rieth, „kommt immer wieder vor.“ Eine Statistik hierzu gebe es nicht, doch nach seiner Einschätzung sei die Zahl der Vorfälle seit Jahren gleichbleibend. „Längst nicht alle Fälle, die an Schulen passieren, werden der Polizei gemeldet. Die Dunkelziffer ist sicher hoch.“

Wenn Fahrräder gestohlen werden, seien dagegen meist Täter von außen am Werk. Und einen besonderen Fall erlebte er vor etwa einem Jahr, als Jugendliche sich in die Umkleideräume der RWE-Sporthalle schlichen. Einer stand Schmiere, die anderen durchwühlten Taschen, griffen sich mehrere Handys, behielten sie aber nicht lange. Die jungen Diebe wurden erwischt.

Kein Schadenersatz bei Vorfällen im Schwimmbad

Keinen Schadenersatz leistet die Stadt dagegen, falls jemand beim Schwimmbadbesuch Sachen vermisst. „Wenn beispielsweise Schränke aufgebrochen werden“, erklärt Martina Ellerwald, Leiterin des Mülheimer Sport-Service, „rufen die Schwimmmeister die Polizei.“ Sobald Anzeige erstattet wurde, bekommen die Betroffenen eine Nummer, mit der sie sich an ihre Hausratversicherung wenden können. Für Wertgegenstände gibt es außerdem spezielle Schließfächer.

Zwar wird mittlerweile nur noch das Friedrich-Wennmann-Bad städtisch betrieben, doch Gleiches gilt in den Hallenbädern Süd und Nord, die im Oktober 2013 von der SWiMH gGmbH übernommen wurden. Deren Geschäftsführer Andreas Wildoer sagt: „Wir sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet.“ Diebstähle kämen aber auch nur selten vor. Zuletzt hätten sie im Frühjahr 2015 jemanden auf frischer Tat ertappt, der Spinde geknackt, daraus Portemonnaies und Ähnliches entwendet hatte, „Sachen, die eigentlich in die Wertschließfächer gehören. Sehr begehrt sind auch teure Designerklamotten und Markenturnschuhe.“

Die Wertschließfächern sind mit stärkeren Schlössern gesichert und befinden sich im Blickfeld der Schwimmmeister, im Südbad zum Beispiel in der großen Halle am Sportbecken. „Die kann man nicht so einfach knacken...“

Eigenes Risiko im Bad - Spezielle Schließfächer für Wertsachen 
Diese Schließfächer im einzigen städtischen Schwimmbad, dem Friedrich-Wennmann-Bad, sind speziell für Wertgegenstände da.
Diese Schließfächer im einzigen städtischen Schwimmbad, dem Friedrich-Wennmann-Bad, sind speziell für Wertgegenstände da. © WAZ FotoPool

Keinen Schadenersatz leistet die Stadt dagegen, falls jemand beim Schwimmbadbesuch Sachen vermisst. „Wenn beispielsweise Schränke aufgebrochen werden“, erklärt Martina Ellerwald, Leiterin des Mülheimer Sport-Service, „rufen die Schwimmmeister die Polizei.“ Sobald Anzeige erstattet wurde, bekommen die Betroffenen eine Nummer, mit der sie sich an ihre Hausratversicherung wenden können. Für Wertgegenstände gibt es außerdem spezielle Schließfächer.

Zwar wird mittlerweile nur noch das Friedrich-Wennmann-Bad städtisch betrieben, doch Gleiches gilt in den Hallenbädern Süd und Nord, die im Oktober 2013 von der SWiMH gGmbH übernommen wurden. Deren Geschäftsführer Andreas Wildoer sagt: „Wir sind nicht zum Schadenersatz verpflichtet.“ Diebstähle kämen aber auch nur selten vor. Zuletzt hätten sie im Frühjahr 2015 jemanden auf frischer Tat ertappt, der Spinde geknackt, daraus Portemonnaies und Ähnliches entwendet hatte, „Sachen, die eigentlich in die Wertschließfächer gehören. Sehr begehrt sind auch teure Designerklamotten und Markenturnschuhe.“

Die Wertschließfächern sind mit stärkeren Schlössern gesichert und befinden sich im Blickfeld der Schwimmmeister, im Südbad zum Beispiel in der großen Halle am Sportbecken. „Die kann man nicht so einfach knacken...“