Mülheim.. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in Mülheim deutlich häufiger abgerufen als in den Nachbarstädten. Niederschwelliges Verfahren.
Andernorts hagelt es nach wie vor Kritik am Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Bemängelt wird, dass nur wenige der Berechtigten überhaupt einen Antrag stellen. Die Gründe: mangelhafte Information sowie ein zu kompliziertes Antragsverfahren. Zudem fühlten sich Eltern oft als Bittsteller. In Mülheim gehen Stadt und Sozialagentur einen gemeinsamen Weg, der bei den Eltern offenbar ankommt.
Zur Erinnerung: Das vor gut fünf Jahren von der Bundesregierung eingeführte Leistungspaket soll Kindern sozial schwacher Familien auf unterschiedlichen Ebenen helfen. Sie können Zuschüsse für Lernförderung, Schulbedarf und zum Mittagessen in Schulen sowie Zuzahlungen bei Tages- und Klassenfahrten und für die Teilnahme an Sport- oder Kulturangeboten beantragen. In Mülheim geht die Kurve stetig nach oben, skizziert Ayhan Arslan, der bei der Sozialagentur die Koordination und Planung des Bereichs Bildung und Teilhabe übernimmt.
Flossen im ersten Jahr (2011) des Bildungs- und Teilhabepakets in Mülheim 670.000 Euro in die Leistungen wie Lernförderung, Mittagessen und Teilnahme an Sport- oder Kulturangeboten, waren es im vergangenen Jahr insgesamt bereits 2,4 Mio Euro. „Es werden immer mehr Bedarfe festgestellt“, erklärt Ayhan Arslan. Je nach Stadtteil seien teils bis zu 80 Prozent der Schüler einer Schule Leistungsberechtigte. Den größten Anteil der Leistungen mache der Zuschuss zum Mittagessen aus, so Arslan.
Bundesweit eine der höchsten Quoten
Im Juni 2015 nahmen insgesamt 3740 Kinder und Jugendliche aus Familien, die SGB II-Leistungen beziehen, mindestens eine BuT-Leistung in Anspruch. Bezogen auf alle Leistungsbezieher unter 25 Jahren entspricht das einer Quote von über 45 Prozent. Mülheim erreicht damit bundesweit eine der höchsten Quoten überhaupt.
Zum Vergleich: In Oberhausen lag die Quote bei 24 Prozent, in Essen bei 28,3 Prozent und in Duisburg bei 10,1 Prozent. Die NRW-weite Quote liegt bei 17,4 Prozent und deutschlandweit waren es im Vergleichszeitraum 20,3 Prozent aller Leistungsbezieher unter 25 Jahren. Mülheims Quote ist damit mehr als doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt, heißt es in einer Vorlage des Sozialausschuss.
Niederschwelliges Verfahren wirkt
Dass in Mülheim überdurchschnittlich viele berechtigte Kinder BuT-Leistungen in Anspruch nehmen, erklärt Ayhan Arslan mit dem niederschwelligen Verfahren, das man hier entwickelt hat. „Die Eltern stellen einen Globalantrag. Leistungen herauszustreichen, ist formal leichter. So machen wir es den Eltern einfach und nehmen jegliche Verständnis-Hürden, die beim Ausfüllen eines Antrags auftauchen können“, erklärt Arslan.
Während der fünf Jahre, in dem das Bildungs- und Teilhabepaket gilt, sei zudem im Stadtgebiet ein breites Netzwerk aus Schulen, Verbänden und Vereinen entstanden, das neben den städtischen Stellen daran mitwirke, möglichst viele Eltern zu erreichen, sagt Ayhan Arslan und betont: „Dass Eltern oder Kinder sich stigmatisiert fühlen, ist bei uns nie ein Thema gewesen.“
Auch die Herzensbildung fördern
„Es geht darum, allen Kindern gute Startbedingungen zu bieten. Bildung ist mehr als bloßer Wissenserwerb, da geht es auch um Herzensbildung“, verdeutlicht Ulrike Bockermann, die als Gruppenleiterin für den Bereich Arbeit an Schulen die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) für den Awo Kreisverband in Mülheim betreut. Deshalb beinhalte das BuT auch mehr als Mittagessen und Nachhilfe.
„Kinder, die viel kennen lernen, etwa mal das Theater besuchen oder ein Instrument ausprobieren, können sich später entscheiden: Ist das was für mich oder nicht? Zur persönlichen Entwicklung gehört es, sich ausprobieren zu können. Auch das gehört zur Chancengleichheit“, ist Ulrike Bockermann überzeugt. Die Erfahrungen der Awo-Mitarbeiterin aus ihrer Arbeit vor Ort zeigt: „Selbst in Stadtteilen mit gehobenem Klientel steigt die Zahl derer, die Leistungen in Anspruch nehmen. Wir registrieren eine generelle Verschiebung. Auch wer niedriges Einkommen hat, kann Anspruch haben. Das sind nicht mehr nur Sozialhilfeempfänger.“