Mülheim. . Fast jeder vierte der rund 8400 Ratsuchenden kam mit Online-Problemen oder bei Schwierigkeiten mit dem Telefonanbieter zur Verbraucherberatungsstelle
Telefon und Internet – alle nutzen es. Fast jeder vierte der 8400 ratsuchenden Verbraucher kam im Jahr 2015 mit Problemen in diesem Bereich zu den Fachfrauen an der Leineweberstraße 54. So die Bilanz der Verbraucherzentrale. Vor allem die „digitale Welt“ bereitete den Beraterinnen viel Arbeit. Kostenfallen lauerten für Arglose vor allem bei Freemail-Anbietern, beim Online-Einkauf oder auch beim Klassiker: Abo-Abzocke über das Mobiltelefon. Die Verbraucherzentrale fordert schon länger, eine Drittanbietersperre automatisch einzustellen.
Denn ein unüberlegter Klick genügt – schon sind Kosten eingeleitet für Dienste, die man meist gar nicht haben wollte. Etwa bei den Anbietern von kostenlosen E-Mail-Adressen, die zusätzliche Angebote gern kostenpflichtig bereitstellen, mit Geburtstags- oder Weihnachtspräsenten locken. Wer das entsprechende Fenster ungelesen wegklickt, riskiert womöglich, dass eine voreingestellte Zustimmung akzeptiert wird. „Das wird“, prophezeit Christiane Lersch, „wohl auch immer mehr werden.“ Die Leiterin der Mülheimer Verbraucherzentrale weiß: „Viele merken das erst, wenn die erste Mahnung kommt.“ Oder wenn das E-Mail-Postfach plötzlich gesperrt ist. Ignorieren sei der falsche Weg: „Das geht bis zur Vollstreckung.“ Übrigens passiere dies gerade den jüngeren Verbrauchern. „Ältere sind meist sehr vorsichtig.“
Drittanbieter sperren lassen
Auch bei der Werbung auf dem Smartphone genüge oft ein rascher Klick, schon habe man ein Klingelton- oder Video-Abo am Bein. Christiane Lersch beriet schon Verzweifelte, die sechs, sieben der ungewollte Abos bezahlten. Die Beträge werden über die monatliche Mobilfunkrechnung abgebucht. „Sperren Sie die Drittanbieter bei Ihrem Mobilfunkanbieter“, rät Verbraucherschützerin Ariane Jessen. „Das ist das einzige Mittel dagegen.“
„Bei Kindern sollte man komplett sperren. Erwachsene sollten genau überlegen, was sie benötigen“, ergänzt Lersch. Denn das Bezahlen übers Handy etwa für Bahntickets ist praktisch und bei seriösen Anbietern kein Problem. Wichtig sei es auch, die Zwangs-Abos zu beenden.
Beim Online-Kauf von Waren oder Dienstleistungen wie Reisen im Internet sollten Verbraucher „immer neu und sehr genau gucken“. Schnell ist mit dem letzten Klick eine ungewollte Versicherung abgeschlossen oder eine kostenpflichtige Zahlungsart ausgewählt.
Vorsicht vor Fake-Shops im Netz
Auch mit den Gewährleistungsrechten bei Mängeln gehen manche Onlinehändler nicht im Sinne der Verbraucher um, weiß Christiane Lersch aus vielen Beratungsgesprächen. Auch vor Fake-Shops im Netz wird gewarnt: Wer auf ein unglaublich günstiges Angebot etwa für ein TV-Gerät stößt, sollte die Seriosität des Anbieters prüfen. Sonst ist das Geld schnell weg, und Ware gibt es natürlich auch nicht.
Fake-Mails, also betrügerische Phishing-Mails, mit der etwa (Konto-)Daten ausgespäht werden können, werden immer überzeugender, wissen die Beraterinnen. Im Zweifel den Zip-Anhang nicht öffnen, raten sie, den Absender ganz genau ansehen und im Zweifel bei der Bank/der Firma anrufen, von der die elektronische Post angeblich kommt.
Verbraucherschützer begrüßen Basis-Konto
Trotz des seit fast zwei Jahren geltenden Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken haben es Verbraucherschützer weiterhin mit Inkassobüros zu tun, die unberechtigt fordern oder unberechtigt hohe Gebührensätze – oder „kreative“ Kosten wie etwa für die „Adressenermittlung“ – erheben. Unberechtigt hohe Kosten entstünden so auch für einfache Mahnschreiben, so Lersch.
Die Verbraucherberatung begrüßt das neue Zahlungskontengesetz, das am 18. Juni in Kraft tritt: Dann darf jeder Verbraucher ein Basis-Konto mit grundlegenden Funktionen eröffnen, auch wenn er oder sie verschuldet oder ohne Wohnsitz ist.
Beratungsstelle informiert über Energiekosten
Steigende Energiekosten belasten jeden Haushalt – auch Energierechnungen werden daher der Verbraucherzentrale Mülheim von Bürgern immer wieder zur Prüfung vorgelegt.
9 Prozent der Rechtsberatung und Rechtsvertretung durch die Verbraucherschützer drehten sich in 2015 um Energiethemen. Beraterin Ariane Jessen verweist darauf, dass im vergangenen Jahr gerichtlich entschieden wurde, dass der tatsächliche Verbrauch für die monatlichen Abschläge für Strom zugrunde zu legen sei. „Wir haben Ratsuchenden mit auf den Weg gegeben, dass sie ihren Energielieferanten auffordern können, zu hohe Abschläge zu senken, etwa, wenn jemand auszieht.“ Verbraucher sollten ihren Stromzähler einmal im Monat ablesen, um einen Vergleich zu haben, so Jessen.
Ein Kostenvergleich der Energieanbieter könne sich lohnen, empfiehlt die Verbraucherzentrale, das gelte inzwischen auch für Nachtspeicherstrom.
Die kostenpflichtige Energieberatung ist ein Termin nötig. Die Verbraucherzentrale, Leineweberstraße 54, erreicht man unter 696 053 01.