Mülheim. Nachdem am Kolkerhofweg kürzlich zwei Hunde in den Ruhrwiesen eine Rinderherde aufgeschreckt hatten, weist die Stadt deutlich auf die Regeln hin.
Nach den Vorfällen am Kolkerhofweg vom Sonntag macht die Stadt noch einmal deutlich, dass in Landschafts- und Naturschutzgebieten außerhalb der ausgewiesenen Wege absolutes Betretungsverbot herrscht.
Missachtungen der Betretungsverbote können empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen. Bei nachgewiesenen Verstößen droht ein Bußgeld im höherem dreistelligen Bereich. „Bei wiederholter Missachtung des Landschaftsschutzgesetzes zögern wir auch nicht, eine Buße von bis zu 50.000 Euro zu verhängen“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. In Landschaftsschutzgebieten dürfen Hunde lediglich auf ausgewiesenen Wegen (dazu gehören keine Trampelpfade) unangeleint mitgenommen werden. Sie müssen allerdings jederzeit abrufbar sein. Bei Verstößen kann der Hund durch das Veterinäramt begutachtet werden.
Am Sonntag hatten zwei Hunde in den Ruhrwiesen eine Rinderherde aufgeschreckt. Ein Kalb, das dabei von seiner Herde getrennt wurde, ertrank anschließend im Fluss.