Mülheim. . Gericht verurteilt 27-jährigen Mülheimer zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis.
Angstvolle Minuten mussten in der Nacht zum 14. Februar ein 66-jähriger Duisburger und seine Pflegekraft durchleben. Drei Männer drangen in die Wohnung des seit einem Unfall weitgehend bewegungsunfähigen Mannes ein, fesselten seine Pflegerin, schlugen ihn und nahmen ihm den Schlüssel für einen Tresor ab. Einer der Täter, ein 27-jähriger Mülheimer, stand gestern wegen schweren Raubes vor dem Amtsgericht Duisburg.
Die Anklage ging davon aus, dass die Wohnung des Geschädigten und seine Lebensverhältnisse zuvor von einer Komplizin bei einem Besuch ausgekundschaftet worden waren. Während der Haupttäter bereits zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden war, ist die Identität des dritten Einbrechers noch immer unbekannt.
Kammer konnte wegen Überlastung nicht verhandeln
Der zur Tatzeit noch nicht vorbestrafte Angeklagte legte ein weitgehendes Geständnis ab. Er habe finanzielle Probleme gehabt, sei deshalb auf das Angebot eines Bekannten eingegangen, in die Wohnung des Mannes einzubrechen. „Das eigentliche Ziel war es, die Papiere für einen 7-er BMW zu finden, der wohl gestohlen werden sollte.“ Es sei seine Aufgabe gewesen, nach den Papieren zu suchen, während die beiden Mittäter sich mit den Bewohnern des Hauses beschäftigten. Doch trotz intensiver Suche fand man die Papiere nicht. Am Ende wurden nur 1500 Euro und ein Laptop erbeutet. „Ich habe davon nichts abbekommen“, so der Angeklagte.
Der 66-jährige Zeuge wurde lediglich zu den persönlichen Folgen der Tat befragt. Der Überfall habe ihn nicht besonders lange beschäftigt. Und die Entschuldigung des Angeklagten akzeptierte der Mann, nach der Rückversicherung, dass dieser ihn nicht geschlagen habe: „Angenommen!“ Das Gericht verurteilte den 27-jährigen Mülheimer zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Acht Monate gelten wegen überlanger Verfahrensdauer aber als bereits verbüßt. Grund: Der Mann war zunächst beim Landgericht angeklagt worden. Die Kammer verhandelte wegen Überlastung zweieinhalb Jahre lang nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall 2015 erneut angeklagt, diesmal beim Amtsgericht.