Mülheim. . Die gesetzlichen Fahrgastrechte sind auch nach dem Stellwerkbrand in Styrum anzuwenden. Kunden können bei Verspätungen Entschädigungen geltend machen.

Der Stellwerkbrand in Styrum und die daraus resultierenden gravierenden Einschränkungen im Bahnverkehr, so bestätigt die Deutsche Bahn, setzen im Sinne einer höheren Gewalt nicht die gesetzlich verankerten Fahrgastrechte außer Kraft. Bedeutet: Für die massiven Verspätungen nach dem Brand können Fahrgäste die üblichen Entschädigungen geltend machen.

Mülheims SPD hatte der Deutschen Bahn diesbezüglich jüngst eine öffentliche Stellungnahme abgerungen. Manfred Windau, Leiter im Fahrgast-Marketing der Bahn, bestätigte im Mobilitätsausschuss des Rates denn auch, dass die gesetzlichen Fahrgastrechte auch in diesem Fall wirken.

Bahn akzeptiert auch Sammelanträge

Bedeutet auch für die Zeit seit Anfang Oktober: Bei 60 Minuten und mehr Verspätung können Fahrgäste eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises verlangen, ab zwei Stunden Verspätung stehen ihnen 50 Prozent zu. Es gibt viele weitere Regelungen, bis hin zur Erstattung von Taxi- und Reisekosten, nachzulesen etwa im Internet unter bahn.de. Windau sagte gegenüber der Politik zu, dass im Zuge des Stellwerkbrandes auch Sammelanträge von Fahrgästen akzeptiert würden.

Die Verspätungen gerade in der ersten Zeit nach dem Brand waren gravierend. Zahlen hat die Deutsche Bahn erfasst, veröffentlicht sie aber nicht. Nur so viel: Mittlerweile ist man wieder mehr als 20 Mal näher an der Fahrplantreue als noch in den ersten Tagen nach dem Feuer, das die komplette Signalsteuerung der Strecke von Duisburg-Kaiserberg bis Essen-West außer Betrieb gesetzt hatte. „Heute haben wir nur noch ein Einzelfällen Verspätungen zwischen 15 und 30 Minuten“, so Bahnsprecher Dirk Pohlmann.

Seit Ende Oktober können die Bahnen auf der betroffenen Strecke wieder mit Höchstgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h fahren, anfangs waren nur 25 km/h möglich, ein gemütliches Radfahrtempo also.

Vielleicht doch noch Verbesserungen vor März 2016

Im Moment fahren durch Mülheim nur der RE 1, der RE 6 und die S 1. „Vielleicht ist es doch noch möglich, ein paar Züge mehr durchfahren zu lassen“, macht Pohlmann den Mülheimern Hoffnung, dass bis zur Wiederinbetriebnahme des Stellwerks am 21. März vielleicht doch noch weitere Verbesserungen im Angebot möglich sind. „Wir sind noch dabei“, so Pohlmann, „ob man ein paar Züge mehr aus der Umleitung nehmen kann.“

Aktuell fährt der RE 2 ab Duisburg über die Nordstrecke des Ruhrgebiets gen Gelsenkirchen und Münster, auch der RE 11 nimmt den nördlichen Umweg nach Dortmund. Die S 2 verkehrt nur zwischen Essen und Hattingen. Zwischen Mülheim und Oberhausen pendeln Busse im Ersatzverkehr.