Düsseldorf/Mülheim. Weil er sich dem IS in Syrien angeschlossen hat, ist ein 22 Jahre alter Mann aus Mülheim zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
- Gericht sieht als erwiesen an, dass der Mülheimer Kontakt zum IS hatte.
- Der 22-Jährige räumte vor Gericht ein, "großen Blödsinn" gemacht zu haben.
- Mildes Urteil gilt als Signal für künftige IS-Aussteiger
Ein 22-Jähriger aus dem Ruhrgebiet ist vom Düsseldorfer Oberlandesgericht als IS-Terrorist zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass Nezet S. aus Mülheim/Ruhr in Syrien zur Terrorgruppe "Islamischer Staat" gestoßen war. Der Angeklagte hatte eingeräumt, "großen Blödsinn" gemacht zu haben. Inzwischen habe er sich von der islamistischen Szene abgewendet. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe und die Aussetzung der Untersuchungshaft gefordert. Dagegen hatte die Bundesanwaltschaft eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten beantragt.
Die Vorgeschichte: Nezet S. hatte ein Berufskolleg besucht, als er sich plötzlich zu radikalisieren begann. Aufgrund dessen brach er seine Ausbildung ab. Nach einem Arrest wegen Diebstahls und Körperverletzung geriet S. an Koran-Verteiler, schaute Videos islamistischer Prediger im Internet, recherchierte dort nach eigener Aussage auch zum Dschihad.
Als er Panzer sah, bekam er Angst
Im Sommer des vergangenen Jahres dann die Entscheidung, nach Syrien zu reisen. Ein Grund: Man habe ihm gesagt, in Syrien sei es schön, da könne man immer ausschlafen. Dort angekommen, habe er jedoch direkt am ersten Tag Gefechte gesehen, wenig später Panzer mit Einschusslöchern und Blut. Da habe er es mit der Angst zu tun bekommen, gedacht: Ich könnte tot sein mit meinen 21 Jahren. Also wollte er nach Hause. Mutter und Vater, beide nicht religiös, holten ihn im August in Pristina ab.
Terroristische Absichten bestritt der Angeklagte vor Gericht. Allerdings sah es das Gericht als erwiesen an, dass Nezet S. eine zweiwöchige Ausbildung in einem Terrorcamp absolvierte und an mindestens einer Kampfhandlung beteiligt gewesen war. Sowohl sein Verteidiger als auch die Bundesanwaltschaft werteten das relativ milde Urteil als Signal an all jene jungen Männer, die über einen Ausstieg aus der islamistischen Terrororganisation nachdenken, dass sie in Deutschland ein faires Verfahren erwarte. (dpa)